Kann ich von Zuhause aus meine eigenen gebackenen Brote und Brötchen über Internet und auf dem Wochenmarkt verkaufen, wenn ich einen Gewerbeschein habe?
4 Antworten
Nein! Wenn Lebensmittel im Spiel sind, sind etliche weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Beispiele sind ein Gesundheitszeugnis und die Zertifizierung der Küche.
Wenn du einen Gewerbeschein hast steht dem eig. Nichts im weg musst eben nur steuern zahlen
Nein, weil die gewerblichen Infektionsschutz- und Lebensmittelrichtlinien hier nicht eingehalten werden können. Wer kauft den Brötchen übers Internet??? Steile Idee ... Wenn Du die Aktion trotzdem startest, kann und wird Dir der Gewerbschein bei Überprüfung entzogen. Wir sind hier nicht in einer Bananrepubik.
Für welches Gewerbe ist der Gewerbeschein denn überhaupt ausgestellt?
Verkauf von Lebensmitteln auf dem Wochenmarkt ist ein anderes Gewerbe als Lebensmittelherstellung.
Einen Gewerbeschein bekommst Du als Bäcker nicht als Verkäufer.
Ich kann aber von der eigenen Wohnung aus backen?