Kann ich Nachzahlung für nicht bezahlte Meetings vom Arbeitgeber verlangen?
Hallo, hier mein Problem :
Ich arbeite in der ambulanten Betreuung als Alltagshelferin. Am Monatsende muss ich eine Abrechnung abgeben, in der der Name des besuchten Kunden sowie die dort gearbeiteten Stunden stehen.
Jetzt hatten wir ca einmal im Monat nach der Arbeit ein Teammeeting. Meine Chefin hatte mir nie gesagt, dass das auch auf die Abrechnung gehört und von ihr als Arbeitszeit bezahlt werden.
Ich war so dumm auch nie zu fragen, mein Fehler. Nun habe ich endlich mal nachgefragt und sie meinte, sie hätte es in einem Meeting mal gesagt und alle wüssten es. Meine Kollegen waren dabei und bis auf mich und eine andere Kollegin wussten es alle. Meine Chefin meinte, wir seien selber Schuld und sie müsse uns diese 8 Meetings nicht nachzahlen.
Außerdem hat sie das in irgendeinem Meeting auch mal gesagt und wir hätten nicht zugehört. Behauptet sie ganz frech.Diese Meetings fanden im Zeitraum von September 2021 bis jetzt statt. Ich habe Kopien der Abrechnungen und kann nachweisen, dass ich sie nie eingetragen habe. Muss sie diese Meetings nachbezahlen ? Ich denke ja...Und ist ein Arbeitgeber nicht in der Pflicht bei Einstellung darüber zu informieren ?
3 Antworten

Als Arbeitnehmer sollte Dir klar sein, dass Arbeitszeit, d.h. beruflich aufgewendete Zeit, generell in die Abrechnung gehört. Es bedarf hier keiner zusätzlichen Erläuterung oder Anweisung zur Einstellung. Daher werden in den entsprechenden Verträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen Ausschlüsse bzw. Einschränkungen formuliert.
Wenn Du etwas zum Monatsende nicht aufschreibst, dann ist das effektiv Dein Problem, jedoch ist es dann auch endgültig, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine Korrektur erfolgt. Insbesondere, wenn Stunden einem Auftraggeber weiterbelastet werden, ist zu berücksichtigen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt diese Weiterbelastung nicht mehr möglich ist, da die Rechnungsabschlüsse bereits erstellt wurden.
Da vermutlich Deine Arbeitszeit, die tatsächlich gebucht wurde, in Summe der arbeitsvertraglichen Sollarbeitszeit entsprach, wären die zusätzlich zu buchenden Stunden nun Mehrarbeit oder Überstunden. Beide Formen müssten jedoch als solche angeordnet und vergütet werden - was hier ja wohl nicht erfolgte, denn sonst wäre auch aufgefallen, dass Du diese Teammeetings nicht gebucht hast. Freiwillig zusätzlich geleistete Arbeitszeit muss nicht vergütet werden.
Ich würde daher empfehlen, dass die Teammeetings von Dir ab Juli auf jeden Fall korrekt gebucht werden. Für die vergangene Zeit sollte es möglich sein, ein bis drei Monate noch zu korrigieren - teile dies der Buchhaltung schriftlich mit. Ich glaube nicht, dass die Buchhaltung eine Korrektur über den Jahresabschluss 2021 hinweg zulassen wird. Wenn es einen Betriebsrat oder Personalrat gibt, versuche darüber etwas zu bewirken.
Letztendlich muss jedoch klar akzeptiert werden, dass diese Nichtbuchung Dein Fehler ist. Arbeitszeit wird generell gebucht.

Die Abgabe der Stundenabrechnungen und die Bezahlung des Gehalts kann man wie einen Rechnungsabschluß verstehen. Daher muss das Unternehmen den Angestellten vertrauen, die korrekten Stundenabrechnungen abzugeben, und die Angestellten vertrauen auf die korrekte Vergütung. Passt eins nicht, muss man nachträglich korrigieren, aber nicht beliebig lange zurück.
Du kannst hier nicht mit Gleichberechtigung gegenüber anderen, die die Stunden bezahlt bekamen, argumentieren, denn diese Leute haben ja die Stunden für die Meetings korrekt gebucht. Du persönlich hast versäumt, geleistete Arbeitszeiten zu erfassen. Daher wurden diese Stunden nicht vergütet. Nachträglich korrigieren geht vielleicht für die letzten drei Monate, aber bis Januar 2022 wird es sehr schwierig und für die Zeit davor unmöglich zu argumentieren.
Da ich annehme, dass Deine Stundenabrechnungen der letzten Monate bereits die Sollstunden ausweisen, wären die Teammeetings ja Mehrarbeit oder Überstunden. Diese wurden jedoch nicht offiziell angeordnet. Daher besteht keine Pflicht zur Vergütung, wenn Du sie auch nicht angegeben hast, da das als freiwillig zusätzlich geleistete Stunden interpretiert werden muss (= zusätzliche Arbeitszeit, ohne dass die Chefin Euch mit dem Hinweis auf Mehrarbeit für die Meetings dazu aufgefordert hat).
Daher suche einen Kompromiss und schreibe von nun an alle Arbeitszeit als solche auf.

Danke für die ausführliche Antwort. Beim nächsten Arbeitgeber weiß ich dann Bescheid, denn ich habe inzwischen gekündigt. Mit einer Chefin, die bewusst Informationen zurückhält - dies ist nur die Spitze des Eisberges- will ich nicht arbeiten


Versucht euch in der Mitte zu einigen.
Die Lohnverrechnung kann’s ja ned wissen wenn du es nicht einträgst.
ob ein Rechtsanspruch drauf besteht kann dir evtl deine Interessensvertretung bzw die Arbeiterkammer sagen, die Helden auch beim durchsetzen der Ansprüche!

Ich hätte erwähnen sollen, dass sie die Lohnabrechnung macht. Das heißt, sie müsste eigentlich in ihrem Interesse kontrollieren ob wir alles richtig eingetragen haben. Da die Kunden die von uns geleisteten Stunden unterschreiben und wir diese Zettel auch abgeben, hat sie ja ein Mittel zur Kontrolle. Tut sie aber nicht.Sie sagte, sie lese unsere Abrechnungen nicht genau. Im umgekehrten Schluss dürfte sie auch nicht merken, wenn ich zuviel Stunden eintrage.
Im übrigen hat eine Kollegin die Feiertage nicht eingetragen seit einem Jahr, weil sie nicht wusste, dass die als Arbeitstag bezahlt werden müssen. Da meinte die Chefin zu einer Bürohilfe, der das auffiel : Selber Schuld, da spare ich Geld. Auch das darf sie nicht, denke ich. Aber danke für die Antwort, hat mir geholfen.

wechsel die Firma und informiere die Gewerkschaft. Die Feiertage deiner Freu DIN müssen mit 100% Zuschlag abgeoltwn werden. Nicht aufgeben!

Meine Chefin meinte, wir seien selber Schuld und sie müsse uns diese 8 Meetings nicht nachzahlen.
Ich halte diesen Anspruch für noch nicht verfallen - vor allen Dingen, da Euch diese Vorgesetzte nicht über die Bezahlung dieser Arbeitsstunden aufgeklärt hat - denn das hätte sie eindeutig machen müssen.
Wir haben keine Buchhaltung. Sie arbeitet als Ein- Mann-Betrieb und hat nur 8 Angestellte. Wäre es im umgekehrten Fall dann so, dass sie mir auch Stunden bezahlen muss, die ich aus Versehen zuviel eingetragen habe ? Und wie sieht es mit Gleichbehandlung aus ? Wenn 6 Kollegen diese Meetings bezahlt bekommen haben, muss ich es dann nicht auch bekommen ?