Kann ich mit der Auszahlung eines Gehalts an die GbR Gesellschafter den Gewinn verringern und Steuern sparen?

2 Antworten

Man kann damit ebensoviel Steuern sparen wie wenn man sich als Arbeitnehmer den Lohn von der linken in die rechte Hosentasche steckt.

ein GbR Gesellschafter KANN aus einer GbR kein Gehalt beziehen.

ein GbR-Gesellschafter ist Mitunternehmer und hat somit zwingend Einkünfte nach § 15 oder 18 EStG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Präziser kann man es nicht ausdrücken. DH

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@wfwbinder

Vielen Dank für den Hinweis. Kann ich durch Rechnungen über Aufwandsentschädigungen Dritter die Ausgaben erhöhen, den Gewinn und die Steuern verringern? Wenn ja, bis zu welcher Summe dürfen Rechnungen gestellt werden, die nicht versteuert werden müssen?

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@Martina162
Kann ich durch Rechnungen über Aufwandsentschädigungen Dritter die Ausgaben erhöhen, den Gewinn und die Steuern verringern? 

Natürlich verringern Ausgaben den Gewinn und damit die Steuerlast.

Falls Du Rechnungen brauchst, dann melde Dich. Rechnungen schreiben macht unsere Sekretärin gern.

Wenn ja, bis zu welcher Summe dürfen Rechnungen gestellt werden, die nicht versteuert werden müssen?

Da fängt das Problem an, besser gesagt, es sind zwei Probleme:

  1. Das, was Du als Ausgabe hast, um Deine Steuerlast zu mindern erhöht den Gewin und damit die Steuerlast beim Empfänger.
  2. Durch die Zahlung der Rechnung bist Du das Geld los. Also, Dir schreibt eeier eine Rechnung über 1.000,- Euro (Ust lassen wir mal raus). Dein Gewinn vermindert sich um 1.000,- Euro, Deine Persönlich Steuerlast um 14-45 %. Im besten Fall verlierst Du nur 550,- Euro. Der Empfänger bekommt 1.000,- Euro, zahlt höchsten 450,- Euro Steuer, macht also 550,- Euro Gewinn.
  3. Davon mal abgesehen, fingierte Rechnungen zu schreiben ist strafbar. Es gibt ja fälle, wo einer Verluste hat und ggf. eine Zahlung von 1.000,- Euro bei ihm keine Steuerlast auslösen würde. Man könnte also auf die Idee kommen, sich diesen Vorteil zu teilen. Ist aber Steuerhinterziehung.
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@wfwbinder

Aha. Also egal wie hoch die Summe einer Rechnung - sie muss immer versteuert werden und der Rechnungssteller muss von seiner Einnahme Steuern zahlen. Ausgenommen, er hat Verluste in seiner Steuererklärung zu vermelden. Ok, verstanden. Dann müssen wir wohl noch mehr Geld ausgeben, um keines abgeben zu müssen ;) Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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@Martina162

Das gesparte Geld ist der sicherste Gewinn.

Ich weiß, wenn ich 100,- Euro Kosten spare, habe ich 100,- Euro in der Tasche. Im schlimmsten Fall muss ich 45,- an Herrn Scholz überweisen. Habe dann aber noch immer 55, Euro in der Tasche.

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@Martina162

ihr wollt noch mehr Geld ausgeben, damit ihr keine Steuern zahlen müßt?

mademyday!

seit ich meine Ausgaben VERMINDERT habe, zahle ich nicht unerheblich Steuern.

dummerweise kann ich mir aber jetzt auch um einiges mehr leisten als zu der Zeit, in der ich KEINE Steuern bezahlt habe ...

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ein GbR Gesellschafter KANN aus einer GbR kein Gehalt beziehen.

Doch. Zivilrechtlich ist das möglich. Auch die LStDV gibt das her.

Aber die Umqualifizierung zu 15er oder 18er Einkünften ist zwingend. Anders sieht es aus, wenn die GbR vermögensverwaltend ist. Weder § 20 noch §21 haben einen Rückbezug zu § 15. Deswegen löst man das - ohne Gesetz - aber genauso.

Was ich schon mit dem FA diskutiert habe, weil eine Kommanditistin in der KG angestellt war! Woher die Lohnsteuern kämen, wenn doch gar kein Lohn da ist.

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