Kann ich mit 18 mit meinem Freund zusammen ziehen muss das Jobcenter das genehmigen?

1 Antwort

Stellt sich zum Thema Unterhalt, wie auch beim Kindergeld, die Frage inwieweit Dein Anspruch berechtigt ist.

Kindergeld ..... soweit Du Dich in einer laufenden Ausbildung befindest oder jederzeit nachweisbar ausbildungsplatzsuchend bist - gemeldet beim JC und ansonsten Bewerbungsschreiben, Termine für Vorstellungsgespräche, Absagen etc. vorweisen kannst.

Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem Vater ? .... auch dafür gilt Ausbildung .... und solange Du keinen Ausbildungsplatz hast kannst Du arbeiten und zwar nicht nur auf Minijobbasis.... sprich Dein Vater braucht keinen Unterhalt leisten für's Nichtstun.

Unterhaltsanspruch gegenüber Deiner Mutter ...... denn mit Eintritt Deiner Volljährigkeit werden beide Elterteile in Relation zu ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig. Allerdings kann sich Deine Mutter auf den Standpunkt stellen sie bietet Dir weiterhin Unterkunft etc. und leistet damit Naturalunterhalt.

weil ich mit meinen Freund was will

eigenes aufbauen??? das kannst Du wenn Du selbst etwas verdienst - bisher scheint es so, als wollest Du dies nur auf Kosten anderer machen.

Außerdem ..... was bitte schön soll das Jobcenter mit Deinem Auszugswunsch zu tun haben?

Hab ich vergessen zu erwähnen ich mache eine Schulische Ausbildung zum Kinderpfleger und ich hab gehört wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehen will muss ich einen Antrag an das Jobcenter stellen und die müssen das denn genehmigen und denn darf ich erst ausziehen was ich mir nicht vorstellen kann ich wohne bei meiner mutter und mein vater zahlt mir Unterhalt aber das kassiert meine mutter ein wie mein auch mein kindergeld und mein Schülerbafög

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@wilees

Herzlichen Dank für die Hilfe wünsche dir noch einen schönen Abend :)

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