Kann ich mir aus meiner GbR ein gehalt zahlen damit ich Krankenversichert bin?
2 Antworten
Wenn das dein Ziel ist dann würde ich mit meinen Partnern reden. Die könnten dich als EInzelunternehmer einstellen, dann wärst du pflichtversichert. Es reichen 451Euro Gehalt. Jedoch nur wenn du nicht "hauptsächlich" Selbständig bist. Gemessen wird das anhand von Zeit und Einkommen. In der Gründungsphase hat man ja nichts zu tun und verdient nichts. Da könnte sich das lohnen
Ansonst freiwillig - das ist bei geringen Gewinnen natürlich teurer
Man kann auch mehrere Firmen haben :-)
Wenn das dein Ziel ist dann würde ich mit meinen Partnern reden. Die könnten dich als EInzelunternehmer einstellen, dann wärst du pflichtversichert
komisch .....
Zitat Fragesteller: Kann ich mir aus meiner GbRWenn du mit "krankenversichert" eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung meinst, dann nicht.
Als Gesellschafter einer GbR (Personengesellschaft) bist Du Unternehmer. Man kann sich nicht selbst ein Gehalt zahlen.
Dir stehen die Tarife für freiwillig versicherte zur Verfügung.
ok ,und die richten sich wahrscheinlich dann danach , was die gbr abwirft?
Ich kann mir also kein sozialversicherungs pflichtiges Gehalt zahlen?
Richtig, Du gibst das voraussichtliche Einkommen an und zur Bestätigung ist dann im Folgejahr der Einkommensteuerbescheid vorlegen.
Nur diese Folgen bezüglich der Krakenversicherung, Rentenvers. usw. gehören doch mit zu den wichtigen Gründen bei der Rechtsformwahl.
Da es eine GbR ist, musst Du ja mindestens einen Mitgesellschafter haben. Ich habt euch doch vorher bestimmt Gedanken gemacht, welche Rechtsform Ihr wollt.
Was hat denn der StB geraten?
Klar geht das nach Einkommen, nach einem Mindeseinkommen von ca. 3000
wir sind noch dabei das richtige für uns raus zu finden, man hat ja irgendwie mehrere Möglichkeiten etwas zu machen , wir könnten auch eine Gmbh gründen , nur da muß man ja auch erst mal Geld rein geben
Nicht alle Krankenversicherungen haben so unchristliche Tarife.die BKK VBU z. B. hat eine Mindestbemessungsgrundlage von 2.283,75. Gründer ab 1.522,50 Euro.
Danke für die schnelle Antwort , Ich habe es mir eigentlich auch schon gedacht, war mir nur nicht 100% sicher
eine GmbH kann ich ja auch alleine gründen , und mich selber einstellen , damm wäre ich ja pflichtversichert
OK, es gibt Ausnahmen, aber bitte, diese Art Spielchen nur mit vernünftiger Beratung. Wer das Mit Haufefachliteratur versucht im "Selfmadepaket" zu machen tappt in eine Falle.
ähm, Fragesteller ist GbR-Gesellschafter der GbR ......
somit Anstellung NICHT Möglich!