Kann ich mich vertraglich absichern bei einer Dokumentation über einen graffiti Künstler?
Hallo,
Ich würde gerne mit einem graffiti Künstler eine "Dokumentation" drehen kenne mich aber mit der Rechtslage nicht wirklich aus. Wenn ich das mit dem Künstler drehen würde wüsste ich ja wie er aussieht und wie er heißt könnte dann die Polizei zu mir kommen und fordern die daten raus zugeben oder könnte ich mich mit dem Künstler vertraglich absichern das ich sein Name nicht rausgeben darf?
1 Antwort
Dein Freund ist in diesem Fall die Strafprozessordnung:
§ 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt
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- Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.
Man kann dich nicht zwingen gegen en Künstler auszusagen.
Du darfst nur nicht mitmachen. Also Dir nicht zeigen lassen, wie man selber ein Graffiti macht und es selbst versuchen.
Wenn Du nur dokumentierst, nur Aufnahmen machst, Interviews usw. bist Du auf der sicheren Seite.
Na ja, das ist ja nun schnell gemacht in dem ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfülle, als Gegenstand der Tätigkeit "Produktion von Dokumentarfilmen und Reportagen" angebe, womit die Nachhaltigkeit der Tätigkeit durch Anmeldung beim Finanzamt nachgewiesen ist.
Auch Steven Spielberg hat mal mit einem ersten Film angefangen.
Ob das anerkannt wird, müsste in Zweifelsfalle wohl der Richter entscheiden. Aber da es hier "nur" um Graffiti geht, wird da die Staatsanwaltschaft wohl keine wer weiß wie großen Verrenkungen machen, nur um eine Beschreibung des Täters zu bekommen.
Wie soll ein junger Dokumentarfilmer denn sonst anfangen? Die Polizei müsste nachweisen, dass es kein Filmprojekt gibt.
Natürlich könnte es schon sein, dass sich so ein Journalist auch mal für einen Tag in Beugehaft befindet. Aber das ist auch schon berühmten Kollegen passiert, damit muss ein Journalist und/oder Dokumentarfilmer immer rechnen.
Grundsätzlich richtig. Hobby-Journalisten sollten aber aufpassen. Nr. 5 spricht explizit von Personen, die "berufsmäßig mitwirken". Und das würde ich bei dem FS durchaus in Frage stellen.
Solche Interviews oder Dokumentationen sollte man entweder so drehen, dass man keine Informationen hat, die man rausgeben kann, oder sich Rückendeckung durch eine Redaktion holen, die eindeutig als "journalistisch tätig" anerkannt ist. Es gibt genug bekannte Fälle, wo Ermittlungsbehörden auch gegen Journalisten vorgegangen sind, und wo die journalistische Eigenschaft dieser hart diskutiert worden ist.