Kann ich mich ummelden zu meinen Freund (Familie)?

4 Antworten

1. Ja, Kindergeld steht dir auch zu wenn du nicht Zuhause wohnst

2./3. Das ist relativ einfach. Du benötigst eine Wohnungsgeberbescheinigung, die können dir die Eltern deines Freundes ausfüllen. Und dazu den Antrag auf Ummeldung. Einfach auf der Homepage deiner lokalen Verwaltung schauen, dort findest du alle Vordrucke bzw online Formulare.

4. Melde deine neue Adresse deinem AG, allen Versicherern, und vor allem dem Amt dass deine Mutter unterstützt. Die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft macht hier vermutlich viel Sinn, da dein Einkommen dann nicht mehr bei ihr angerechnet wird.

Was passieren könnte:

Lebt Mama in einer Mietwohnung, könnte diese für das Amt mit Auszug des Kindes zu groß sein und Mama müsste sich eine neue Wohnung suchen. Oder halt die Mehrkosten alleine tragen.

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Die Eltern des Freundes müssen dir nur eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Du bist alt genug und kannst machen, was du willst.

Anspruch auf das Kindergeld hast du aber nicht. Und du solltest abklären, ob die Eltern des Freundes nicht auch Geld von dir wollen. Es ist eigentlich normal den Eltern was abzugeben, sobald man Geld verdient und noch daheim wohnt. Bürgergeld macht es jedoch zur Pflicht.

"Bürgergeld macht es jedoch zur Pflicht."

Diese Regelung gab es auch schon vorher!

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Natürlich steht der Fragestellerin das Kindergeld bei Auszug zu.

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Du hast - soweit Du Dich in einer Ausbildung befindest - Anspruch auf Weiterleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes, soweit Du ausziehst.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf

Hinsichtlich einer Ummeldung brauchst Du seitens der "Vermieter" ( hier Eltern des Freundes / Hofbesitzer ) eine Wohnungsgeberbescheinigung um Dich ummelden zu können.

https://www.uni-luebeck.de/fileadmin/uzl_international/dokumente/Gaestehaus/Wohnungsgeberbest_tigung.pdf

Du bist in einer Ausbildung und ü18

Du kannst hinziehen wo du hin willst, allerdings, wenn der Auszug nicht nötig ist, sind deine Eltern dir nicht Barunterhaltspflichtig.

Bei Auszug geht das Kindergeld an dich.

Ergo durchrechnen, ob du mit Ausbildungsvergütung und Kindergeld auskommen kannst.