Kann ich meinen Aktienverlust von einen Reverse Split gegen jmd geltend machen?

2 Antworten

Ich denke mal, das Unternehmen hatte Gründe dafür. Scheinbar keine wirtschaftlich guten. Das war ja wohl ein Kapitalschnitt.

Dass man in solchen Fällen die Aktie vom Handel aussetzt ist klar, damit nicht die besser informierten die schlecht informierten übervorteilen.

Einklagen kannst Du natürlich nichts. Du hast Dich als Unternehmer betätigt, in einem Unternehmen, dass wohl nicht gut läuft. Das nennt man unternehmerisches Risiko. Tritt zwar selten ein, aber wenn, dann kostet es meist.