Kann ich mein Haus an einen Freund übertragen und wenn ja, wie funktioniert das?

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Da der Freund kein Verwanter ist,bleibt als sicherstes Mittel der Weg zum Notar. Um dem Finanzamt nicht zu viel zu "schenken",empfehle ich in jährlicher Stückelung Teile zu übertragen.Das eine Schenkung natürlich am Jahresfinanzausgleich anzugeben ist versteht sich von selbst. Diese Art der Übertragung schütz davor,das beim Erbfall die Schenkungs-bzw Erbschaftssteuer nicht fast das ganze Gut verschlingt. Möglich wäre auch ein Verkauf.Man muß aber dann wieder einen "Gewinnanteil"ans Finanzamt abführen. Wir haben uns von 3 Notaren Grundberaten lassen.Am besten haben wir mit Variante 1 abgeschlossen. Ich drücke beide Daumen das Ihr das auch in die Reihe kriegt.

ein gesundes 2012 wünsche ich Euch einsamer

Mandrake  30.12.2011, 17:18

natürlich am Jahresfinanzausgleich anzugeben

Das solltest du nochmal genauer erklären. Dass eine Schenkung bei der Einkommensteuererklärung (die meinst du doch wohl?) anzugeben ist, ist für mich neu!

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Guppy194  30.12.2011, 17:43
@Mandrake

nun, Du hast recht; anzugeben ist die Schenkung nach § 30 ErbStG; ist der Vertrag vor einem Notar abgeschlossen, was bei der Eigentumsübertragung von Grundeigentum zwingend ist, tätigt der Notar die Meldung an das Schenkungs/ERbschaftsfinanzamt automatisch

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