Kann ich mein Eigentum ohne Zustimmung der Ehefrau verschenken.

1 Antwort

Sind die Kinder Eure Kinder, oder sind es zwei Kinder aus einer anderen Verbindung?

  • Nach § 1365 BGB kann ein Ehegatte nur mit Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen, oder einen sehr grpoßen Anteil verfügen.

  • Wenn Du Deine Immobilien verschenkst, würde, für den Fall eine Scheidung, dieses dem Zugewinnausgeich entzogen.

  • Frage mal einen Anwalt, oder Notar ob das hier aufgeweicht ist, für den Fall, das es Eurer beiden Töchter sind. Schießich würden die ja auch Deine Frau beerben und wären ihr in der Not zum Unterhalt verpflichtet.

  • Sind Deine Töchter nicht die Töchter Deiner Frau, sage ich mal "keine Chance ohne Zustmmung Deiner Frau."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.