Kann ich man sich mit 50 % an einer Eigentumswohnung beteiligen?

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Sonja: Der Erwerb eines hälftigen Miteigentumsanteils an der von der Freundin eigengenutzten Eigentumswohnung und Zahlung einer Miete von Höhe von 5 % des Kaufpreises ist über einen notariellen Kaufvertrag und Eintragung der Eigentumsänderung im Wohnungsgrundbuch durchaus möglich. Ob es allerdings eine sichere Kapitalanlage ist, steht dahin.

Wie hoch ist die ETW fremdbelastet? Welche Regelung ist im Falle Verzugs von Zins-und Tilgungsleistungen, Wohngeld etc. vorgesehen? Tritt der Bruder für die Gesamtforderung und Leistungsrückstände ein? Im Falle des totalen Vermögensverfalls der Freundin: Verzichtet er dann auch auf Miete und sie darf weiterhin wohnen bleiben? Wer wäre dann bereit, ihren hälftigen MEA zu erwerben? Ist an ein Vorkaufsrecht gedacht? Usw.

Hallo Franzl0503, die Wohnung ist lt. Makler 200.000 € wert und das Darlehen meiner Freundin beträgt 96.000,-- €. Mein Bruder würde sich mit 100.000,-- € einkaufen.

Die anderen Fragen habe ich ja schon Matrix beantwortet. > Vielleicht kann man ja festlegen, dass man seinen Wohnungsanteil nur mit Zustimmung des anderen Eigentümers verkaufen kann. Die Eigentümer haben natürlich dann auch ein Vorkaufsrecht für den jeweils anderen Anteil. Sollte meine Freundin keine Miete mehr zahlen können, wird vorher zur Sicherheit ein sogenanntes Kautionskonto angelegt mit einer festlegbaren Höhe, z. B. 6 Monatsmieten. >
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Vorteil für meinen Bruder> Er hat eine sichere Geldanlage, bekommt mehr Zins, wie auf der Bank und kennt seine Mieter.

rein emotionale betrachtung---den vorteil hat, ganz klar, die freundin,weil sie finanziell durchatmen kann und möglicherweise so weiter macht ,wie bisher! die einzige möglichkeit,die zu überlegen wäre,ist die,dass der bruder die wohnung zu einem realistischen preis kauft und die freundin zahlt miete,so wären beide auf der sicheren seite,sollte es schief gehen.