Kann ich Kostgeld verlangen?
Ich bin Allein-Erziehend,mit 2 Kinder-17jähriges Kind geht zur ALV-bekommt 249 €, und 20 jähriges Kind macht eine Ausbildung-bekommt 600€. Keiner von Beiden gibt Kostgeld-noch Nebenkosten fürs Wohnen mir dazu.Ich bekomme nur zu hören:du bekommst ja das Kindergeld. Gehört das Kindergeld den Kindern,und ist damit der notwendige Kostgeld-Wohngeldbetrag von Beide monatlich abgeglichen?
2 Antworten

Das Kindergeld ist ein Faktor, aber nicht alles.
Es sollte schon überlegt werden, was für Kosten entstehen.
Selbst wenn es nur eine kleinere Summe ist die abgegeben werden kann (bei dem der nur 249,- hat), so geht es doch um die Anerkennung der Leistung.
Es gibt aber m. E. keine gesetzliche Regelung.

Bei einer kleinen "Familienkonferenz" würde ich mit meinen Kindern einmal über dieses Thema reden. Wenn ich dann sehe, dass nicht das ganze zur Verfügung stehende Geld "verjubelt" wird, sondern sinnvoll ausgegben und vielleicht gespart wird,würde ich nicht so streng sein.Alles eine Erziehungssache, die bei dem Alter vielleicht schon zu spät kommt. Ja, das Kindergeld sollte schon zum Wohle der Kinder verwendet werden.