Kann ich im Grundbuch nachträglich ein Belastungs- und Veräußerungsverbot eintragen lassen?

2 Antworten

Eine Schenkung? Wenn der Beschenkte mitspielt geht das. Ansonsten ist es zu spät.

Ich habe mein Haus meinem Sohn übergeben und (vom Notar) wurde verabsäumt, ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ins Grundbuch einzutragen.. Nun will ich das nachträglich durchführen lassen, damit die Liegenschaft nicht belastet werden kann. 

Dein Text hätte besser in den Sachverhalt zur Frage gehört.

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