Kann ich für meine Nichte ein Sparbuch errichten - die Eltern brauchen das nicht zu wissen?

3 Antworten

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Richte ein Sparbuch auf Deinen Namen ein mit der Bezeichnung "zu Gunsten Name der Nichte." Somit kannst Du bis zum 18 Lebensjahr noch entscheiden ob Du bei Deiner Entscheidung bleibst.Ab dem 18.Lebensjahr gehört es ihr endgültig und Du hast keinen Einfluß mehr. Die Nichte wird mit 18 angeschrieben und erfährt über das Sparbuch....alles andere ist Unsinn. Also ein Sparbuch auf den Namen der Nichte einzurichten ist dumm, denn die Eltern können über das Geld jederzeit verfügen bis sie 18 ist.

Ohne Unterschrift der Eltern hast Du keine Möglichkeit ein Sparkonto auf den Namen der Nichte zu errichten.

Dir bleibt wirlich nur die Möglichkeit, Deinen eigenen Namen anzugeben und der Nichte das Ersparte bei Volljährigkeit zukommen zu lassen.

Dazu habe ich mal eine Frage, die ich dir aber per PN stellen möchte.

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No way-ohne Unterschrift der Eltern und Vorlage der Ausweise von Kind und Erz.berechtigten kannst Du das Konto definitiv nicht auf den Namen des Kindes eröffnen. Aber Du kannst es auf Deinen Namen anlegen, eine Begünstigung für den Todesfall vormerken lassen (diese idealerweise von den Eltern unterschrieben damit es ggf. mit weiteren Erben kein Problem gibt) oder es ihr eben mit 18 dann schenken.