Kann ich einen WP-Verlust als Verlustvortrag oder neg. Progressionsvorbehalt absetzen, obwohl ich 2007 gekauft, 2009 verkauft habe?

1 Antwort

Natürlich. Nämlich wenn sich die Wertpapiere im Betriebsvermögen befanden.

Allerdings müsste der Verlust dann schon im Verlustfeststellungsbescheid für das Jahr 2009 festgestellt worden sein.

Die Frage kommt dann ein wenig spät, wenn du für 2009 bereits eine Einkommensteuererklärung oder einen Antrag auf Verlustfeststellung abgegeben hast und einen bestandskräftigen Bescheid dazu hast.

Denkst du wirklich, dass das die Antwort auf die Frage ist oder wäre ihm nicht vielleicht mehr gedient, wenn man ihm erklärt, dass sich Gewinne und Verluste vom im Privatvermögen gehaltenen Wertpapieren nach Ablauf der damals geltenden Spekulationsfrist steuerlich in keiner Weise auswirken?

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@Rat2010

Nach Privatvermögen war hier nicht gefragt.

Gefragt war danach, ob eine Möglichkeit besteht. Und die besteht nun mal.

Es wäre reine Spekulation, auf eine nicht gestellte Frage zu antworten, weil man annimmt, dass genau einer von mehreren möglichen Lebenssachverhalten verwirklicht wurde.

Deswegen ist auch meine Antwort nicht vollständig - bei den "WP" könnte es sich ja beispielsweise auch um Gesellschaftsanteile an einer GbR handeln.

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