Kann ich ein freiwilliges Auslandssemester von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Studenten können oft mehr absetzen als sie denken.

Sieh mal, was alles dazu gehört:

SemesterbeiträgeStudiengebühren: inklusive Gebühren für Aufnahmetests, Prüfungen, Seminare, etc.

Anwalts- und Prozesskosten: Musste man sich ins Studium einklagen, sind bspw. auch diese Kosten von der Steuer absetzbar.

Arbeitsmittel: Fachbücher, Mitschriften, Fotokopien, Druckerpapier, Fachzeitschriften, Bau- und Bastelmaterialien, Software, Büromaterial, aber auch Büromöbel, zum Beispiel Regale, Schreibtisch und Stuhl (ab 410,00 Euro netto über die Nutzungsdauer abzuschreiben).

Fahrtkosten: 30 Cent pro Fahrtkilometer mit dem Pkw zur Uni, Bibliothek, Seminar oder zum Lernen mit Kommilitonen. Wer mit Bus und Bahn fährt und über kein Semesterticket verfügt, setzt den gezahlten Fahrpreis ab. Kilometerpauschalen gibt es auch fürs Motorrad (13 Cent), Moped/Mofa (8 Cent) und Fahrrad (5 Cent).

Häusliches Arbeitszimmer: Wer in seiner Mietwohnung ein Arbeitszimmer nutzt, kann maximal 1.250 Euro für anteilige Miete und Nebenkosten, Renovierung und Strom pro Jahr absetzen.

Zweitwohnung: Wer eine Zweitwohnung am Studienort nutzt, kann die Miete und die Kosten für Fahrten nach Hause als doppelte Haushaltsführung komplett absetzen. Voraussetzung ist, dass der Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz liegt, zum Beispiel im Haus der Eltern. 

Auch wer für ein Pflichtpraktikum in einer anderen Stadt ein Zimmer mietet, kann versuchen, das unter doppelter Haushaltsführung anzusetzen.

Computer: Beträgt der private Nutzungsanteil 10 % oder weniger, kann der Computer zu 100 %, bei einem höheren privaten Nutzungsanteil nur um selbigen gekürzt, abgesetzt werden (BFH-Urteil, Aktenzeichen: VI R 135/01). Die Abschreibungsdauer für Desktop-PC, Notebook, Drucker, Monitor und anderes peripheres Zubehör beträgt 3 Jahre. Kostet ein (gebrauchtes) Gerät nicht mehr als 410 Euro plus Mehrwertsteuer und lässt es sich selbstständig nutzen, kann es sofort voll abgesetzt werden.

Auslandssemester: Reisekosten, Miete, Verpflegungspauschalen, …Studienreisen, Exkursionen: Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Eintritt, …

Repetitorium (Wissenaufbereitung zur Vorbereitung auf Prüfungen)NachhilfeSprachkurseZinsen für ein Ausbildungsdarlehen, BildungskreditDruck und Binden von Studienarbeiten.

http://www.studentische-versicherungen.de/blog/studenten-steuererklaerung-studienkosten/

ich danke dir schon einmal. Also ich habe im Ausland eine Miete von 700€ im Monat, da ist noch kein Essen dabei. 

Müssen die ganzen Sachen von meinem Konto bezahlt werden? Die Unigebühren hat meine Mutter über Ihr Konto bezahlt (Sowohl In- wie Ausland). Dennoch ist in der Rechnung zu sehen, dass diese Unigebühren für mich gedacht sind. Hier kommt aber noch Bafög ins spiel. Diese bezahlen mir monatlich fast 700€ und übernehmen 4600€ an Unigebühren. 

Auch wurde die erste Miete von meiner Mutter über ihre Kreditkarte bezahlt, dennoch wird auch hier ersichtlich, das es meine Wohnung ist (Im Ausland). 

Für das Auslandssemester arbeite ich nicht, sonst arbeite ich auf 400€ Basis und beziehe 400€ Bafög im Monat.

Wann sollte ich solch eine Steuererklärung für 2015 abschicken? 

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Vilen Dank für die Übersicht und den Link! Hilft mir sehr bei der Planung weiter.

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Hast du überhaupt steuerpflichtige Einnahmen? Handelt es sich um ein Erststudium? Bei einem Erststudium sind deine Aufwendungen Sonderausgaben und ohne Einkünfte bringen die dir gar nichts. Einen Verlustvortrag kannst du nur bei einem Zweitstudium feststellen lassen. Die Frage ist nicht, was du grundsätzlich in Ansatz bringen kannst, sondern, ob das bei dir überhaupt eine Auswirkung hat.