Kann ich die abgezogene Rente für den Versorgungsausgleich steuerlich geltend machen?
Ich bin zweimal geschieden, habe daher weniger Rente, da 2 Exfrauen von meiner Rente beim Versorgungsausgleich Rentenansprüche übertragen bekommen haben. Kann ich diese abgezogenen Beiträge eigentlich steuerlich geltend machen? Es ist doch auch nichts anderes als Unterhalt für den Ex-Ehegatten?
2 Antworten

Ja, aber da man den Unterhalt auch nur dann abziehen kann, wenn der Empfänger disem Zustimmt (sogenanntes Realsplitting) entfällt dies.
Ausserdem nimmt die Besteuerung da ja Rücksicht drauf, denn Du versteuerst ja auch nur die Rente, die Du bekommst und die Exfrauen die, die Sie bekommen.

Es kommt darauf an, ob du bereits im Rentenalter oder ob du noch im Erwerbsleben bist. Im letzteren Fall gibt es keine steuerliche Entlastung für dich, weil sich der Versorgungsausgleich auch erst im Rentenalter für dich auswirkt. Im anderen Fall denke ich schon, vielleicht auch nur als außergewöhnliche Belastung. Wende dich sicherheitshalber an deinen Steuerberater.