Kann ich den Erbpachtzins beliebig hoch festlegen?
Ich möchte ein Hauskaufen das bis 2033 mit Erbpacht belastet ist. Jetzt habe ich allerdings den Erbpachtgeber kontaktiert. Dieser will das Grundstück verkaufen, an mich. Jetzt stellt sich die Frage was passiert, wenn ich das Haus nicht kaufen kann, weil der Hausbesitzer dies an einen anderen Käufer verkauft? Kann ich in dem Falle den Erbpachtzins so hoch setzen, dass kein normaler Mensch das Haus bei diesem Erbpachtzins kaufen würde? Bzw. so hoch, dass ich den Grundstückspreis nach kurzer Zeit wieder zurückverdient habe? Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich das Grundstück kaufe bevor der Kauf des Hauses stattfindest?
1 Antwort
Nur zur Klarheit:
Auf einem Grundstück steht ein Haus. Der Hausbesitzer hat ein Erbbaurecht.
Du möchtest auf der einen Seite das Haus kaufen und auf der anderen Seite hat der Grundstückseigentümer sich bereit erklärt, das noch bis 2033 mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück an Dich zu verkaufen.
Wenn der Sachverhalt so ist, sind es zwei Geschäfte.
Das Grundstück kannst Du natürlich kaufen. Gegenüber dem Hausbesitzer bsit Du an den erbbaurechtsvertrag gebunden. Den kaufst Du mit.
Ebenso, wenn ein fremder Dritter das haus kauft, der kauft ebenso das Erbbaurecht mit. Eine Erhöhung des Erbbauzinses über diesen Vertrag hinaus ist nicht möglich.
Ich vermute aber Du hast gute chancen beide Geschäfte zu machen, den wer kauft schon ein haus, für das ein Erbbaurecht nur noch 22 Jahre besteht.