Kann ich bei Pfändung eines GbR-Anteils in der Gbr mitreden?

2 Antworten

Wie kommst Du auf die Idee, dann bei der GmbH mitreden zu dürfen? Du hast doch nur die Einlage des Gesellschafters pfänden lassen und nicht die Rechte des Gesellschafters.

Niklaus  17.07.2011, 09:03

GbR

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Meinst Du jetzt Gläubiger oder Schuldner? Klingt für mich eher nach jemand, der Dir etwas schuldet... einem Gläubiger schuldest Du etwas.

Bei Pfändung gegen das Privatvermögen eines Gesellschafters einer GbR können GbR-Anteile gepfändet werden. Das betrifft z.B. Gewinnausschüttungen, nicht jedoch das anteilig mit den gepfändeten GbR-Anteilen verbundene Vermögen der GbR. Es betrifft auch nicht die nicht-übertragbaren Rechte aus dem GbR-Anteil, z.B. das Stimmrecht. Um an den Anteil des Auseinandersetzungsvermögens der GbR zu kommen, muss der Gläubiger nach Pfändung gemäß §725 Abs. 1 BGB die Kündigung aussprechen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/725.html

Eine Einflußnahme auf die Geschäfte der GbR oder die spezielle Veräußerung von Vermögen (z.B. Firmenwagen) ist dem Gläubiger direkt jedoch nicht möglich.