Kann ich bei Pfändung eines GbR-Anteils in der Gbr mitreden?
Mein Gläubiger ist zugleich Gesellschafter einer GbR Reinigungsfirma. Wenn ich seinen Anteil pfänden lasse, weil ich bereits einen Titel gegen ihn habe, habe ich dann auch seine Rechte als Gesellschafter und kann dadurch in ihr mitreden und so wie in meinem Fall verhindern, dass die GbR ein Firmenauto veräußert? Danke für eure baldmöglichsten Antworten!
2 Antworten
Wie kommst Du auf die Idee, dann bei der GmbH mitreden zu dürfen? Du hast doch nur die Einlage des Gesellschafters pfänden lassen und nicht die Rechte des Gesellschafters.
Meinst Du jetzt Gläubiger oder Schuldner? Klingt für mich eher nach jemand, der Dir etwas schuldet... einem Gläubiger schuldest Du etwas.
Bei Pfändung gegen das Privatvermögen eines Gesellschafters einer GbR können GbR-Anteile gepfändet werden. Das betrifft z.B. Gewinnausschüttungen, nicht jedoch das anteilig mit den gepfändeten GbR-Anteilen verbundene Vermögen der GbR. Es betrifft auch nicht die nicht-übertragbaren Rechte aus dem GbR-Anteil, z.B. das Stimmrecht. Um an den Anteil des Auseinandersetzungsvermögens der GbR zu kommen, muss der Gläubiger nach Pfändung gemäß §725 Abs. 1 BGB die Kündigung aussprechen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/725.html
Eine Einflußnahme auf die Geschäfte der GbR oder die spezielle Veräußerung von Vermögen (z.B. Firmenwagen) ist dem Gläubiger direkt jedoch nicht möglich.