Kann ich angezeigt werden?

5 Antworten

Dies ist zumindest ein Tötungsdelikt, das auch in Italien verfolgt wird. Wenn es Mord war, wirst Du mit Sicherheit an Italien ausgeliefert, denn dort gibt es keine Todesstrafe mehr. Mit Sicherheit wirst Du an Italien ausgeliefert und für die Tat zur Rechenschaft gezogen.

Ah dann wird man sozusagen von Deutschland an Italien ausgeliefert und dann dort verurteilt?

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Natürlich - kann man Dir in Italien die Tat nachweisen, so wird man Antrag auf Auslieferung stellen, dem folgend von Deutschland aus stattgegeben würde.

Bei Italien gibt es die Ausliefrung von deutschen Bürgern aus Deutshcland, weil es ein EU-Staat ist.

Also Deutscher begeht Mord in Italien, flüchtet nach Deutschland, wird hier verhaftet udn landet in Italien vor Gericht.

Anders wären Saudi Arabien und die USA (mal als Beispiel). Deutscher begeht dort einen Mord udn flüchtet nach Deutshcland. Wegen eines internationalen Haftbefehls würde er zwar inhaftiert, aber nicht ausgeliefert.

Die dortigen Behörden müssten die Ermittlungsakten hierher liefern udn der Mord würde hier verhandelt und nach deutschem Recht abgeurteilt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Nein, natürlich nicht. Wenn man dort, wo man Ausländer ist, eine Straftat begeht, kann man nicht belangt werden.

*Sarkasmus off*

Merkste selber, oder?