Kann ich als Kleingewerbetreibender Produkte vom Hersteller ohne Mehrwertsteuer kaufen und sie dann mit Mehrwertsteuer verkaufen?

4 Antworten

Du hast eine etwas vermischte Auffassung dessen, was hier zugrundeliegt, in mindestens drei Punkten. Die kurze Antwort lautet daher: In Deiner Fragestellung werden irrelevante Begriffe verwendet, die eine Konkretisierung erfordern. Also: VIELLEICHT. Machen wir das mal konkreter:

1. Gewerbe vs. Freiberuf:

Wenn Du Produkte von einem Hersteller einkaufst und wieder verkaufst, dann ist das ein Gewerbe, kein Freiberuf. Also wirst Du vom Finanzamt als Einzelunternehmen mit einen Gewerbe eingestuft.

Das hat Konsequenzen für ggf. Gewerbesteuer, Mitgliedschaft in der IHK und ggf. weitere Themen, die als Auflagen für ein solches Gewerbe gelten. Daraus folgt auch die Art, wie die Erklärung von Einkünften in Deiner Einkommensteuererklärung zu erfolgen hat, nämlich als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" im Gegensatz zu "Einkünften aus selbständiger Arbeit".

Der Gewinn hieraus wird über Deine Einkommensteuererklärung versteuert.

2. Umsatzsteuer und Kleinunternehmer

Nach §19 UStG können Unternehmer, die bestimmte Anforderungen an einen maximalen Umsatz erfüllen, vereinfacht ohne Umsatzsteuerausweis agieren. Sie können im Gegenzug aber auch keine gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zum Abzug bringen. Das nennt man Kleinunternehmer.

Das Gegenteil wäre ein regelbesteuerter Unternehmer, der an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt und von Kunden erhaltene Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen muss.

3. Gewinn

Wenn Du als Unternehmer mit kleinen Umsätzen die Voraussetzungen erfüllst, hängt die Antwort auf die Frage, welche Variante günstiger für Dich ist, unter anderem von der Art Deiner Kunden ab. Sind es Privatpersonen oder vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen?

Du kannst für den Verkauf beliebige Beträge verlangen, solange keine gesetzlichen Vorgaben (z.B. Preisbindung, Sittenwidrigkeit hoher Preise) oder vertragliche Vereinbarungen (z.B. Margenbegrenzung, vorgebener Verkaufspreis des Herstellers) dagegenstehen. Je höher die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis, desto höher ist logischerweise Dein Gewinn. Ob der Aufschlag auf einen Verkaufspreis nun zufällig 19%, 100% oder einen anderen Betrag darstellt, ist Dein unternehmerisches Ermessen. Für Kleinunternehmer hat es jedoch nichts mit Umsatzsteuer zu tun.

Beispielrechnung:

Nehmen wir im folgenden mal an

  • das Geschäft findet innerhalb Deutschlands statt
  • es handelt sich um Neuwaren und
  • Du müsstest 30% persönliche Einkommensteuern auf Deinen Gewinn zahlen.

Fall A: Kleinunternehmer mit Privatkunden oder nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmenskunden

Einkauf 119,00 EUR => Betriebsausgaben

Verkauf 238,00 EUR => Betriebseinnahmen (denn diesen Betrag würde das Produkt auch von anderen Unternehmen kosten, in der Realität wirst Du etwas darunter bleiben wollen, damit Du ein besseres Angebot hast)

Gewinn somit 119,00 EUR => nach Versteuerung mit 30% sind 83,30 EUR in Deiner Tasche übrig.

Fall B: Kleinunternehmer mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmenskunden

Einkauf 119,00 EUR => Betriebsausgaben

Verkauf 200,00 EUR => Betriebseinnahmen (der erzielbare Verkaufspreis ist geringer, da diese Kunden ja woanders das Produkt mit Vorsteuerabzug kaufen könnten, d.h. Du kannst nur max. den entsprechenden Nettobetrag, den ein anderes Unternehmen bieten würde, verlangen)

Gewinn somit 81,00 EUR => nach Versteuerung mit 30% sind noch 56,70 EUR in Deiner Tasche übrig.

Fall C: regelbesteuerter Unternehmer mit beliebigen Kunden

Einkauf 119,00 EUR => 100,00 EUR Betriebsausgabe, 19,00 EUR gezahlte Umsatzsteuer

Verkauf 238,00 EUR => 200,00 EUR Betriebseinnahme, 38,00 EUR erhaltene Umsatzsteuer

Umsatzsteuer: 38,00 EUR - 19,00 EUR = 19,00 EUR werden von Dir an das Finanzamt als Umsatzsteuer abgeführt.

Gewinn sind 100,00 EUR => nach Versteuerung mit 30% bleiben 70,00 EUR in Deiner Tasche übrig.

Kippe die Zahlen und Formeln gerne mal in ein Excel-Sheet, damit Du das durchspielen kannst. Ich hoffe, ich habe zu später Stunde nicht irgendeinen Rechenfehler eingebaut.

Im Zweifelsfall solltest Du mal eine Steuerberatung aufsuchen und Dir das alles erklären lassen.

Hersteller von Produkten, die als Kleinunternehmer tätig sind, dürften selten sein.

Aber kein Problem. Du kaufst dort ein, wo es Dir am liebsten ist.

Ob im Preis Umsatzsteur enthalten ist, siehst Du auf der Preisliste udn der Rechnung. Wenn keine ausgewiesen ist, kannst Du auch keine als Vorsteuer abziehen.

Du musst mit Umsatzsteuer verkaufen, außer es würde eine Befreiung greifen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Unternehmer mit "Kleingewerberegelung" kannst Du keine Rechnungen mit MWSt. schreiben.

Solltest Du selbst bei einem Gewerbetreibenden einkaufen, der keine MWSt. ausweisen kann, - Du selbst aber zum Ausweis der MWSt. verpflichtet sein, so musst Du selbst trotzdem RG mit MWSt ausstellen.

Was verstehst Du denn unter "Kleingewerbetreibender"? Ich frage, weil es in D kein "Kleingewerbe" gibt, dieser Begriff aber von Laien oft statt dem korrekten "Kleinunternehmer" verwendet wird. Sollte das bei Dir auch der Fall sein, ergibt Deine Frage allerdings keinen Sinn, denn es wäre genau umgekehrt: Du müsstest mit Umsatzsteuer kaufen, ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs und dürftest nur ohne Umsatzsteuee verkaufen. Im Handel ist allerdings der Kleinunternehmerstatus meist die falsche Wahl, mit der man nur Geld verbrennt.