Kann ich als Kaufinteressent ein Grundbuchauszug anfordern?

1 Antwort

Dem Grundbuchbeamten gegenüber muss ein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht und/oder zur Erteilung eines Grundbuchauszuges nachgewiesen werden. Das ist manchmal nicht ganz einfach. Da du den Grundbuchauszug üblicherweise bereits vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags einsehen willst und der Auszug auch für ein erstes Beleihungsgespräch mit der Bank benötigt wird, empfehle ich, dir vom Eigentümer eine Vollmacht erteilen zu lassen. Achte darauf, dass der Kaufpreis auch ausreicht, um alle Grundstücksbelastungen restlos wegfertigen (und löschen) zu können, sonst kann es bei einer Überschuldung passieren, dass du "drauflegen" musst oder der Vertrag platzt. Wichtig ist auch, dass es sich um einen vollständigen Auszug neuesten Standes handelt. Mit alten (teilweise längst überholten) Loseblattsammlungen darfst du dich nicht begnügen.