Kann ich 600 EUR steuerfrei im Jahr mit Privatkauf/Verkauf verdienen?

1 Antwort

Was Du unfair findest ist ohne Bedeutung. Wichtiger wären hier schon alle Angaben. Mit keinem Wort hast Du erwähnt, dass Du den Handel geweblich betreibst - und so ist es nach geltendem Recht einzustufen. Ebenso die Tatsache, dass Du den Gewinn versteuern willst. Warum hast Du nicht den korrekten Weg beschritten und Dich als arbeitssuchend gemeldet nachdem Du nicht mehr gearbeitet hast. Nenne bitte erst einmal alle Fakten, denn mit diesen dürftigen und unvollkommenen Angaben ist wenig anzufangen.

Hallo Snoopy 155,

Ich betreibe kein Gewerbe, ich habe privat bei eBaykleinanzeigen für jemand eingekauft. Dafür habe ich ein paar Hundert Euro bekommen und das wars.

Ich kann bis 600 EUR pro Jahr von privat an privat einkaufen und das möchte ich korrekt bei Einkommensteuer 2020 angeben. Was ist daran nicht korrekt? Ich habe Ersparnisse aus nicht selbständiger Arbeit gehabt. Deswegen bin ich nicht zu Jobcenter gegangen. Hätte ich das getan, bekomme kein Geld, bevor ich alles verbrauche. Was ist daran unverstädnlich? Habe ich was falsch gemacht? Und für einen Freund kann ich privat bestellen, was ich möchte. Das tuen tausende Leute bei ebay. ich habe keine 100 Stück pro Monat eingekauft, nur das, was gebraucht wurde. Und die 300 EUR sind jetzt Problem?

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@Pauli2013

Natürlich kannst Du bei EBAY einkaufen was Du willst, aber wenn Du immer die gleichen Dinge einkaufst, dann wird dies eben als gewerblich eingestuft. Warum läßt Du Dich für einen Freud einspannen? das macht doch alles keinen Sinn. Ebenso wäre doch erst einmal zu prüfen, ob Du nicht Anspruch auf ALG 1 hast, und selbst bei ALG 2 Bezug gibt es den Begriff "Schonvermögen". Alles in allem kann ich Dir nur empfehlen, Dich einmal über die Rechtslage ausreichend zu informieren, bevor Du uns hier diesen Schäh auftischst.

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@Snooopy155

@Snooopy155

danke für deine Antworten. Ich habe nur 10 Monate gearbeitet, deswegen kommt ALG1 nicht in Frage. Das war für April/Mai - als eine Uberbrückung, da ich ab 15.6.2020 wieder arbeiten werde. Dann lasse ich das lieber mit ALG2, möchte keine Probleme mit Jobcenter haben. Die schreiben, wenn ich Anlage EKS,VM,KDU und Gewerbeschein nicht bis 25.05. einreiche, werde keine Leistungen erhalten.

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@Pauli2013

Die Bürokratie wäre das kleinere Übel - aber Du mußt ja auch nachweisen, dass Du alles unternimmst um sofort wieder einen Job zu bekommen. Daß Du eine Jobzusage bereits hast, das interessiert in der Regel niemanden.

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