Kann Hauseigentümer Kosten für Bepflanzug im Mietshaus von der Steuer absetzen?

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Gerade dann, wenn es sich um ein Mietwohngrundstück handelt in dem man nicht selbst wohnt. Dann ist nämlich ein privates Interesse völlig ausgeschlossen. Alle Aufwendungen für den Garten in einem Vermieteten haus sind abzugsfähig, soweit sie nciht auf die Mieter umgelegt werden,.

Probleme könnte es nur geben, wenn es in einem EFH mit Einliegerwohnung wäre udn eine im Dachgeschoss gelegenen Wohnung ohne Gartennutzung vermietet wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986