Kann eine Bürge Konteneinsicht beim Schuldner verlangen ?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Einsicht geht nur, wenn das entsprechend vereinbart ist. Ansonsten ist der Bürge auf den guten Willen des Schuldners angewiesen.

Normalerweise schreibt die Bank bei Rückständen auch den Bürgen an, damit der den Schuldner entsprechend in die Mangel nimmt.

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