Kann ein Immobiliendarlehen nach Verkauf an das Kind abgelöst werden?

1 Antwort

Wenn das Darlehen wegen Hausverkauf vorzeitig zurückgeführt wird, musst Du Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Wenn Deine Tochter das Darlehen übernimmt (vorausgesetzt die Bank akzeptiert ihre Bonität) fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Bei einer Schenkung, musst Du dafür sorgen, dass das Objekt schuldenfrei ist. Ansonsten wird der Eigentümerwechsel nicht im Grundbuch vollzogen.