Kann ein E-Bike ein Hilfsmittel sein daß die Krankenkasse bezahlt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider ist dein Denkansatz falsch. Was mir nutzt , das soll die Krankenkasse auch bezahlen ..., ist durch die bestehende Gesetzgebung nicht gerechtfertigt.

In der GKV gelten die Spielregeln des SGB V. Das sind viele Paragraphen und auch verweise an andere Gremien, die bestimmte Definitionen erstellen können. So gibt es in diesem Fall ein Hilfsmittelverzeichnis, und alles was da drin steht, ist überhaupt erstattungsfähiog duch die GKV. Jedes Hilfsmittel und Rehaprodukt braucht die entsprechnde Hilfsmittelverzeichnisnummer. Und ann muss die Krankenkasse noch zustimmen, sie hat nämlich einen Genehmigungsvorbehalt.

Ärzte sollten das wissen, und ansonsten können sie auch bei ihrer KV nachfragen. Wenn dir also ein Arzt ein e-bike empfohlen hat ist das ein privater Rat !!!

E-Bikes stehen nicht im Hilfsmittelverzeichnis der GKV !!!

Nein leider nicht. Ich glaube als Faustregel gilt, das die Krankenkasse nur Zahlt wenn es um eine Genesungsmaßnahme eines Konkreten Krankheitsfalles geht. Aber Fragen kostet ja schließlich nichts :)

E-Bikes sind jetzt auch nicht mehr so teuer als vor Ihrer Neuerscheinung vor etwa 3 Jahren. Ab 800 Euro ist man schon dabei. Ich habe meins vor kurzen hier: http://e-bike-test.online/ gekauft und hoffe, dass ich meine Krankenkasse nicht in Anspruch nehmen muss.