Kann ein ausgeschlagenes Erbe zurück gefordert werden?
Ich habe ein Problem. In unserer weitläufigen Verwandschaft ist jemand gestorben. In der Annahme, daa es nicht zu erben gibt, haben alle nahen Verwandten das Erbe ausgeschlagen. Dann landete es bei mir, und ich habe es angenommen, schon alleine, um dem Ganzen ein Ende zu machen. Dabei habe ich allerdings nicht gewusst, dass es tatsächlich etwas zu erben gibt. Es hat sich jetzt für mich nämlich herausgestellt, dass es sehr wohl etwas zu erben gibt. Und das hat sich wohl auch herumgesprochen. Denn die letzte Person, die das Erbe ausgeschlagen hat, stellt jetzt auf einmal Ansprüche an mich. Kann sie das ausgeschlagene Erbe zurückfordern oder évtl. einklagen? Das hat sie nämlich vor.
2 Antworten

Soweit ich weiß, ist eine einmal ausgesprochene Erbausschlagung rechtswirksam und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Erbausschlagung erfolgt schriftlich und wird ja auch gerichtlich dokumentiert. Du musst Dir also keine Gedanken machen, es kann niemand Ansprüche an Dich geltend machen.

lange nase, er oder sie hätte sich vorher informieren müssen.
Eine Forderung wäre nur gegeben, wenn Du daran mitgewirkt hättest, also dazu geraten hättest auszuschlagen im Wissen, das etwas zu holen ist.
Lass ihn klagen, geht daneben.