Kann die Mutter mich anzeigen weil ich die Haare von ihren Sohn abgeschnitten habe?

6 Antworten

Bei einer vorsätzlichen und nicht unerheblichen Verunstaltung der Friseur wird von der Rechtsprechung in der Tat eine Körperverletzung angenommen (so bspw. BGH, Beschluss vom 17.4.2008 - 4 StR 634/07). Die nötige Substanzeinwirkung ist gegeben, die Erheblichkeitsschwelle dürfte bei einer vollständigen Rasur ebenfalls regelmäßig erreicht sein. Auf der anderen Seite wurde das körperliche Wohlbefinden des "Geschädigten" hier aufgrund der Einvernehmlichkeit objektiv nicht beeinträchtigt. Eine rein psychologische Beeinträchtigung der Eltern ist grundsätzlich nicht tatbestandsmäßig. Eine pathologische Gesundheitsschädigung dürfte hier fraglos ebenfalls wegfallen.

Eine spannendere Frage wäre m. E., in welchem Umfang ein Minderjähriger gemäß § 228 StGB in eine solche Körperverletzung einwilligen kann (so es sich denn um eine solche handeln sollte). Eine grundsätzliche Ablehnung der Einwilligungsfähig eines Minderjährigen kann ich der Rechtsprechung und Literatur nicht entnehmen. Vielmehr wird auf die tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit der betroffenen Person abgestellt. Die dürfte bei einem 15-Jährigen hinsichtlich der Gestaltung seiner Frisur hinreichend gegeben sein. Eine zur Unwirksamkeit der Einwilligung führende Sittenwidrigkeit kann ich der bisherigen Sachverhaltsschilderung ebenfalls nicht entnehmen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

ja, das hört sich zwar komisch an, aber das ist eine Körperverletzung.

uuuups - müssen Teenies jetzt grundsätzlich von Erziehungsberechtigten zum Friseur begleitet werden?

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@wilees

Blödsinn, aber jemanden anderen Haare abzuschneiden ist eine Körperverletzung, beim Friseur gebe ich ja meine Einwilligung dafür, ist wie bei einer OP, ist auch eine Körperverletzung.
Hier wollte ja das eine Kind die Haare geschnitten haben, aber natürlich kann die Mutter dies zur Anzeige bringen.
Mein Bruder hat vor 30 Jahren mal in einer Bierlaune einen Kumpel seinen langen Zopf um ca. 10 cm gekürzt, mein Bruder fand es Lustig, aber der Kumpel nicht, er hat ihn verklagt und er hat 300 DM Schmerzensgeld bekommen.

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@wilees

Bei einer vorsätzlichen und nicht unerheblichen Verunstaltung der Friseur wird von der Rechtsprechung in der Tat eine Körperverletzung angenommen, ich würde das Vorliegen einer tatbestandsmäßigen Einwirkung hier dennoch verneinen. Zur Begründung verweise ich auf die Ausführungen in meiner eigenen Antwort.

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@Schubert610
r2839229 Hab einen Kumpel die Haare abrasiert mit seiner Erlaubnis

Er hat keinerlei Straftat begangen, wenn er einem Kumpel auf dessen Wunsch hin eine Glatze rasiert hast.

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Sie kann dich anzeigen, das geht.

Aber das Gericht wird wahrscheinlich die Anzeige fallen lassen

Ja, das geht tatsächlich. Denn er ist noch keine 18 und damit hat die Mutter ein gewisses Mitspracherecht bei der Frisur des Sohnes.

Was anderes währ es, wenn er sich die selber abgeschnitten hätte.

Für mich ist hier keine Straftat erkennbar.

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