Kann der Verlustvortrag nachträglich geändert werden aufgrund Änderung der Berechnungsgrundlage (Stillhaltergeschäfte)?

3 Antworten

Der Bescheid für 2016 kann noch geändert werden, da es sich um neue Tatsachen für das Finanzamt handelt.

Der Einkommensteuerbescheid 2016 wird auch geändert, obwohl die festgesetzte Steuer gleich bleibt, aber dieser Bescheid ist quasi Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid, der dann auch geändert werden würde.

da es sich um neue Tatsachen für das Finanzamt handelt.

Abgesehen davon, dass ich den Sachverhalt nicht verstanden habe, ist bei neuen Tatsachen einiges zu beachten. Nämlich beispielsweise, dassbei neuen Tatsachen, die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken, kein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen vorlegen darf. Eine Nichtangabe erfüllt dies leider nicht.

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@EnnoWarMal

Das ist so, da bin ich auf Ihrer Seite. Da er aber offensichtlich einen geringeren Verlustvortrag haben möchte, so habe ich es verstanden, greift das Verschulden des Stpfl. nicht.

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Wogegen diese unqualifiziert ist.

Es ist keine neue Tatsache, wenn der Steuerpflichtige (so wie er schreibt) etwas steuerrelevantes später erkennt.

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@correct

oh man, da hat der vermeintliche AO-Spezialist wieder unqualifiziert zugeschlagen.

Dazu fällt einem auch wirklich nichts mehr ein.

Auch wenn Sie es nicht nötig haben, ich weise da trotzdem mal auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO hin.

Aber was rede ich mit Unwissenden.....

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@correct

Natürlich ist es eine neue Tatsache. Eine neue Tatsache nach § 173 AO muss folgende Eigenschaften aufweisen:

  1. Die Tatsache bestand bereits, als der Steuertatbestand erfüllt wurde; ist also objektiv eine "alte" Tatsache.
  2. Das Finanzamt hatte bisher noch keine Kenntnis von dieser Tatsache.

Fehlt beispielsweise Nummer 1, kann es keine neue Tatsache nach § 173 sein, wohl aber beispielsweise ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 (1) Nr. 2.

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@Petz1900

Wie oft kommst du den mit dem AO-Zeug noch daher? Ich bin kein Spezialist.

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Zum Thema "Änderung von Steuerbescheiden" ist hier schon so viel geschrieben worden.

Such mal ein bisschen.

qualifizierte Antwort, der TE wird begeistert sein.

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