Kann der Notar für einen Vertragsentwurf der nicht vollständig, nicht unterschriftsfertig, nicht abschließend besprochen wurde die volle 2.0 Gebühr berechnen?
Es ging bei dem Entwurf um einen Aufhebungsvertrag von einem Pachtvertrag über Geschäftsräume mit einer Restlaufzeit von 4 Jahren. Nach Angaben meines Anwaltes fertigte ein Notar diesen Aufhebungsvertrag, ohne ein Gespräch mit den Beteiligten. Nach Erhalt und erster Kenntnisnahme waren von beiden Vertragspartnern (Pächter/Verpächter) Änderungen erwünscht. Diese sind aber schon nicht mehr mit dem Notar besprochen worden. Einige Wochen später hat der Pächter die Pachtsache über Nacht verlassen, damit war ein Aufhebungsvertrag hinfällig. Es blieb daher bei dem vorläufigen Entwurf. Die Notarrechnung beinhaltet die volle 2.0 Gebühr nach KV 24100 §§ 119,97,92 Abs. 2, 52 zzgl. Postpauschale . Als Geschäftswert wurde der Wert der gesamten Vertragslaufzeit zugrunde gelegt. Hier bin ich der Meinung, das nur der Wert der Restlaufzeit des Vertrages Grundlage des Geschäftswertes sein kann.
Auf telefonische Nachfrage beim Notar warum trotz nicht vollständiger Entwurfserstellung die höchste Gebühr angesetzt wurde und nicht eine Entwurfsrahmen-gebühr nach KV 21302 - 21304 (max. 1.0) , wurde mir erklärt, ich könne eine Überprüfung der Kostenrechnung am Landgericht beantragen. Wenn das zu einem anderen Ergebnis kommt, würde er das akzeptieren. Ist diese Überprüfung für mich kostenpflichtig? Wer hat da Erfahrungen, bin dankbar für jede sachliche Antwort.
U Boerner
2 Antworten
Leider hast Du nur die Vorschriften genannt in einer aneinandergestückelten Form.
Weder die Werte, die die Basis sind, noch die erhobene Gebühr.
Auch die Frage Zeit/Honorar spielt eine Rolle, wenn es z. B. um Kulanz geht.
Wenn ein Notar 2-3 Stunden arbeitet und es um relativ geringe Werte geht, kannst Du nicht erwarten, das er in der Anwendung der Vorschriften Zugeständnisse macht.
Die Anfrage beim LG dürfte keine Gebühren kosten.
UBoerner:
Der Notar hat den Auftrag erhalten, einen Vertragsentwurf zu
fertigen. Kosten entscheidend ist nicht die Anzahl der Seiten -
3 oder 30 - des Entwurfs.
Der Entwurf ist vollständig, wenn der Notar die Protokollierung
unter Berücksichtigung aller bereits verfügbaren Informationen
umfassend vorbereitet. Während der notariellen Verhandlung kann er
die von den Vertragsschließenden gewünschten Änderungen und
Ergänzungen selbstverständlich einbringen.
Die Gebühr für die Aufhebung des Vertrages beträgt 1,0,
mindestens 60 € (21 100 KV). Der Wert ist gleich dem Wert, den das
Recht haben würde, wenn es zum Zeitpunkt der Aufgabe oder Löschung
bestellt würde.
Empfehlung: Mach von deinem Recht der Anfechtung gem. der auf der
Kostennote enthaltenen Rechtsmittelbelehrung Gebrauch, durch einen
sachlichen Antrag, versteht sich.
Übrigens: Ich finde in der Kostentabelle keinen Wert, der eine 2,0 Gebühr von 2,0 = 654,-- zulässt: 320 000 = 642, 350 000 = 685 E.
Kostenrechnung 654,-- € + Pauschale 20,-- € + Umsatzsteuer 128,06 € = 802,06 € - Entwurf Aufhebungsvertrag 3 Seiten