Kann der Arbeitgeber einen verpflichten den Arbeitsplatz über Facebook und Twitter zu promoten?

4 Antworten

Wenn der Arbeitgeber dies als eine Pflicht im Rahmen Deiner Arbeitsaufgabe sieht, dann ist es Arbeitszeit. Was Du in Deiner Freizeit machst (ob Du dann wirklich das Unternehmen magst und positive Kommentare überall postest), das ist Deine private Sache.

Nein, dazu kann er dich auf keinen Fall zwingen, denn die Werbung für den Arbeitgeber in deiner Freizeit und im Rahmen deines Privatlebens wird nicht Teil deines Arbeitsvertrags sein, denke ich. Dazu solltest du dich nicht überreden lassen. Wie er seine Firma im Internet promoted ist seine Angelegenheit und nicht deine außer du bist der Marketingchef.

Nein. ER kann nur das Gegenteil verpflichtend vorschreiben, nämlich nichts über den Arbeitgeber in Facebook oder Twitter (oder anderen sozialen Netzwerken) zu veröffentlichen. Aber ansonsten ist er rein auf Deinen Goodwill angewiesen. Ich würde es aber auch nicht machen - privat ist privat.

Steht das in deinem Arbeitsvertrag in irgendeiner Form ? Wen ja, dann wäre es deine vertragliche Nebenpflicht - das ist denkbar für Beschäftigte in der IT Branche.

Wenn du aber quasi einen üblichen Vertrag hast, kann der Arbeitgeber das nicht erzwingen - solltest du das trotzdem machen, solltest du deinen Arbeitgeber nach einer Honorierung fragen !!!