Kann der Arbeitgeber die Strafakte lesen?

2 Antworten

er kann die strafakte nicht einfach so lesen lesen. wieso sollte er? die unterliegt dem datenschutz, er hat do h gar kein rechtliches interesse, was eine akteneinsicht rechtfertigen würde. du müsstest da auch einwilligen, wenn er was sehen will. es sei denn, du willst dich für den öffentlichen dienst bewerben, da wäre es nochmal was anderes.

er kann aber ein führungszeugnis fordern.

Was steht im Führungszeugnis?

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@Lolol

Was ist das denn für eine Frage?? Das weisst Du doch wohl besser als so manch anderer Unbescholtener. Es gibt neben dem einfachen das erweiterte Führungszeugnis.

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Nur Verurteilungen zu über 90 Tagessätze stehen im Führungszeugnis... sollte er also eines sehen wollen, kannst du beruhigt eines anfordern und Ihm nach Erhalt vorlegen. Dort wird dann stehen, das keine Eintragungen vorhanden sind.

Nur Verurteilungen zu über 90 Tagessätze stehen im Führungszeugnis.

Das ist falsch! Weitaus geringere Verurteilungen finden bereits Eingang ins Führungszeugnis. Wäre Deine Angabe richtig, wäre der ganze Sinn dieses Zentralregisters total verfehlt.

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@Maerz2019

Sorry, ich habe nochmal recherchiert: bei Geldstrafen stimmt tatsächlich die 90-Tagessätze-Grenze. Im erweiterten Führungszeugnis könnte sie aber Eingang finden.

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