Kann das Sozialamt meinen Vater zwingen das Haus zu verkaufen, wenn er kein Geld mehr hat um seine Pflege zu finanzieren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So richtig geht mir die Frage nicht auf.

Dein Vater wohnt in seinem Haus, Du pflegst ihn (bei Demenz eine sehr schwere Aufgabe), aber dadurch entstehen doch über das Sozialamt keine Kosten. er bekommt doch bestimmt Pflegestufe II, oder evtl. sogar III, damit kommt Geld von der Pflegeversicherung, was Du beanspruchen kannst, oder es wird von der Pflegeversicherung ein ambulanter Dienst bezahlt.

Wenn Dein Vater aber für eine amfassende Betreuung ins Heim muss, dann könnte das Haus wohl schon verkauft werden müssen.

Leider hat Deine FRage wenig Details. Also ob Dein Vater Rente bekommt, wenn ja, wieviel. Ob Du Einnahmen hast. usw. 

Also mein Vater erhält 1200 € Rente und das Pflegegeld Stufe 3. Das Amtsgericht hat mit mir vereinbart das ich für die Pflege 1200 € brutto bekomme also 890 netto damit ich krankenversichert bin usw. und da ich meinen Beruf aufgegeben habe um meinen Vater 24 Std. zu versorgen. Ich wohne mietfrei in der Einliegerwohnung. Das heißt mein Vater hat etwa jeden Monat 1000€ die von seinem Sparbuch abgehen.l Das Geld reicht jetzt nur noch etwa 2 Jahre und ich muss überlegen wie es dann weitergeht. Ihm geht es bei mir sehr gut und trotz Pflegestufe 3 und 86 Jahren kann er noch ganz gut laufen (weil ich jeden Tag mit ihm 2 x eine Stunde spazieren gehe. Im Heim wäre das alles gar nicht möglich. Außerdem ist dies sein Haus - hat er alles selbst gebaut. Ich habe jetzt dem Betreuer meines Vaters vorgeschlagen dass er mir doch das Pflegegeld geben soll und für die Arbeiten die ich neben der Pflege noch mache ( wie z. B. den großen Garten und Renovierungsarbeiten) einen 460 € geben. Dann zahle ich mir meine Krankenkasse selbst und habe nicht weniger als vorher aber mein Vater spart einiges an Sozialversicherungsbeiträgen. Ausserdem würde die Krankenkasse dann für mich Rentenbeiträge bezahlen. Aber irgendwie will er das nicht so - hat Angst das würde so aussehen als ob es Sozialversicherungsbetrug wäre - so ein Blödsinn - alle Firmen machen das so um Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Ich verstehe nicht, warum das nicht gehen sollte. Dann würde das Geld noch 1-2 Jahre länger reichen

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@schneewittchen5

Der Vermögenspfleger (warum bist du das eigentlich nicht) hat unrecht. siehe hier:

http://www.hausmed.de/gesund-leben/haeusliche-pflege/pflege-durch-angehoerige

Insbesondere der Teil für die Krankenversicherung:

Für den Zeitraum der Pflege ist die Pflegeperson weiterhin kranken- und pflegeversichert. Dies wird über die Familienversicherung abgedeckt. Im Fall, dass keine Familienversicherung möglich ist, ist eine freiwillige Krankenversicherung erforderlich. Dafür ist der Mindestbetrag der Krankenversicherung zu zahlen. Eine Erstattung dieses Beitrags kann bei der Kranken- oder Pflegeversicherung beantragt werden.

Also ganz klarer Fall dass die Auffassung des Vermögenspflegers falsch ist. Es reicht, wenn Du das Geld aus der Pflegeversicherung bekommst. Die führen für Dich sogar Rentenversicherung ab und selbst die KV-Erstattung kann beantragt werden.

Was der Vermögenspfleger macht ist Schädigung seines Betreuten. Gehe damit zum Gericht (erst nochmal zu ihm).

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@wfwbinder

Hallo, erstmal viel Dank für die ausführliche Info. Ich hatte die Betreuung meines Vaters ein Jahr lang. Damals war ich noch berufstätig, eine Polin versorgte meinen Vater. Das war für mich Stress pur. Die Polinnen ( ich hatte in einem Jahr bestimmt 6 oder mehr) waren teilweise völlig ungeeignet für einen demenzkranken Menschen. Ich hatte alles dabei ( Frauen die Alkohol tranken, die kaum kochen konnten, nicht mal wussten wie man ein Gebiss raus und reinmacht, mit einem Rasierapparat nicht umgehen konnten uvm) Mein Vater kam damit nicht zurecht und war sehr gestresst und teilweise auch böse. Also musste ich nach der Arbeit noch meinen Vater versorgen, die Wohnung putzen, einkaufen und und und... Ich hatte es einfach nicht mehr geschafft den ganzen Papierkram zu erledigen d.h. nur das nötigste. Den jährlichen Bericht fürs Amtsgericht hatte ich gerade so noch geschafft, aber es war etwas chaotisch und das Amtsgericht hatte dann gesagt es müßte erst mal ein Betreuer Ordnung in alles bringen. Also hatte ich dann einen Betreuer für meinen Vater aber nur für die Vermögenssorge. War mir eigentlich auch ganz recht weil ich den Stress nicht auch noch hatte. Mittlerweile ärgert es mich aber weil es so viel kostet und ich dauernd Vorschläge mache wie es für meinen Vater günstiger wäre und er immer sagt es geht nicht. Deshalb werde ich wohl wieder beantragen die Vermögenssorge auch zu übernehmen. Ich bin ja jetzt nicht mehr berufstätig und habe etwas mehr Zeit. Mit der Krankenversicherung und auch Arbeitslosenversicherung ist mir jetzt neu. Ich hatte bei der Kasse nachgefragt ob ich über meinen Vater versichert werden kann. Das geht wohl nicht. Habe dann gefragt wieviel die freiwillige Versicherung kostet und das wären so 160 €. Niemand hat mir da gesagt das ich den Beitrag erstattet bekomme. Wenn das so richtig ist dann wäre es für meinen Vater auf jeden Fall besser wenn ich das Pflegegeld bekomme. Ich werde aber trotzdem noch für die Arbeiten im und am Haus einen 460€ Job mit dem Amtsgericht aushandeln. Ich würde das ja noch unentgeltlich machen aber ich habe noch 2 Geschwister die hier keinen Handschlag machen und sich nur freuen wenn ich hier alles in Ordnung halte. Geht das oder ist das nicht angemessen?

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@schneewittchen5

Ruhig mit dem Artikel zum Gericht gehen. Eventuell vorher von der Krankenkasse bestätigen lassen, dass die mit dem geringen Beitrag zufrieden sind und von der Pflegeversicherung , dass die den Beitrag und RV-Beitrag übernehmen.

Der Vermögenspfleger ist einfach falsch informiert.

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@wfwbinder

Habe mit der Krankenkasse gesprochen, die übernehmen nur kurzfristig die Beiträge wenn ein Arbeitnehmer einen Angehörigen pflegt und kurzzeitig nicht arbeiten kann - eine längerfristige Übernahme der Beiträge bezahlen die nicht. Das ist auch erst seit diesem Jahr so - wenn man berufstätig ist kann man sich vom Arbeitgeber freistellen lassen und dann übernimmt die Kasse die Beiträge. Stimmt das jetzt oder nicht? Ich traue den Krankenkassen auch nicht mehr - die erzählen auch nur das Nötigste damit sie nicht zahlen müssen.

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Können die entstehenden Pflegekosten durch die Leistungen der Pflegeversicherung und das sonstige Einkommen und Vermögen der Eigentümer nicht abgedeckt werden, tritt für den offenen Teil der Kosten der Sozialhilfeträger ein.

 

Allerdings gilt der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe (Subsidiarität):

 

Sozialhilfe wird demjenigen nicht gewährt, der sich selbst helfen kann oder die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Bevor er Sozialhilfe in Anspruch nehmen kann, muß der Hilfesuchende im Grundsatz sein gesamtes verwertbares Vermögen einsetzen - auch das Eigenheim.

http://www.rechtsanwalt-bultmann.de/index.php/Erben+%26+Vererben/Anwalt+im+Erbrecht/Schnittstelle+Familien-+und+Erbrecht/Sozialhilferegre%DF/Immobilie+und+Pflegefall?MttgSession=3bfa6b88059da263adc114ebd448875c

Der Betreuer meines Vaters meinte das Sozialamt könnte vielleicht in Vorkasse treten und es würde dann eine Geundschuld eingetragen die dann nach seinem Tod durch beglichen werden müsste- das wäre mir ja noch egal -ich will einfach nicht das er seine letzten Tage noch ins Heim muss oder sich an eine andere Umgebung gewöhnen muss

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Wenn Dein Vater Hilfebedürftig ist wird das SOzialamt ohnehin das Haus als Verkauf verlangen, weil ein hilfebedürftige natürlich nicht solche Wertanlagen besitzen darf.

Da ich aber verstehe, dass Dein Vater ein Hausbesitzer ist und Pflegebedürftig bedeutet das, dass der Staat zahlen soll, weil ihr offensichtlich für die Pflege finanziell nicht aufkommen kann. Auch dann fordert das Amt natürlich in jedem Fall den Verkauf, um die Kosten zu senken. Denn kein Amt wird einfach so zahlen, wie es ihm/ihr beliebt. nicht, weil sie vielleicht nicht wollen, aber sie dürfen es auch gar nicht

Hallo,

die Pflegekasse zahlt die Krankenversicherungsbeiträge nur, wenn man als Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub für die Pflege nimmt. Aktuell wird eine Gesetzesänderung zum 1.1.2017 im Bundestag diskutiert. Es ist möglich, dass die Pflegekasse dann auch in anderen Fällen die Krankenversicherungsbeiträge zahlt.

Ggf. die Vermögenssorge selbst übernehmen und stattdessen einen Steuerbeerrater beauftragen, das Arbeitsverhältnis mit der Krankenkasse so absprechen, dass kein Sozialversicherungsbetrug vorliegt. Die Kassen haben meist spezielle Vordrucke, um Beschäftigungen zwischen Verwandten zu prüfen.

Gruß

RHW