Kann das Finanzamt zur Begleichung vom Steuerschuld über das Eigentum in einem EU-Ausland verfügen?
Ich befürchte, es kommt eine Steuernachzahlung vom über 20.000,- EUR und ein Steuerverfahren auf mich zu. Leider habe ich drei Jahre lang (2013-2015) die Einnahmen aus meine untervermietete Wohnung nicht deklariert. Ich persönlich besitze so gut wie nichts wertvolles und hoffe auf Ratenzahlung. Aber meine Frau hat eine Wohnung und Ländereien in einem EU-Land. Ich und meine Frau haben Gütertrennung in diesem EU-Land, aber nicht in Deutschland. Somit wird auch sie formal für die Steuerhinterziehung verantwortlich sein. Nun meine Fragen: 1) Kann das deutsche Steuerbehörde auf dieses Eigentum im EU-Ausland verfügen? 2) Hilft was dagegen, wenn ich und meine Frau nun in Deutschland die Gütertrennung vereinbaren? 3) Hilft in dieser Frage etwas, wenn meine Frau sich von mir trennt? Sie ist sehr sauer auf mich. Das wichtigste für mich ist nun das Eigentum für die drei Kinder zu schützen.
4 Antworten
Somit wird auch sie formal für die Steuerhinterziehung verantwortlich sein.
Das ist Unsinn. Warum soll eine andere Person für deine Steuern haften?
Die Gütertrennung ist überdies eine zivilrechtliche Angelegenheit. Worin du hier so ohne Hilfe herumschwimmst, ist aber das Steuerrecht. Da funktioniert das anders.
Sofern ihr eine Zusammenveranlagung beantragt, seid ihr zwar Gesamtschuldner der Steuer. Aber nach § 268 ff AO kann beantragt werden, die Vollstreckung auf die jeweils eigenen Steuern zu beschränken.
Warum so kompliziert?
Es muss nur die gesonderte Steuerschuld für jeden von Euch festgestellt werden.
Natürlich haftet Deine Ehefrau nicht für Deine Steuerschulden, sondern nur für die eigenen.
Ihr solltet den Steuerberater wechseln, oder Euch einen nehmen, denn dieses Problem hättet Ihr nicht, wenn Ihr einen vernünftigen Berater hättet.
Wieder ein Fall wo kein Steuerberater teurer ist, als einen zu beauftragen.
P.S.
Wo bist Du mit den Mieten geblieben? wenn für 3 Jahre nur wegen der Miete 20.000,- Euro Steuerschuld entstehen, hast Du ca. 50.000,- Euro mehr Mieteinnahmen gehabt, als Du für die untervermietete Wohnung selbst zahlst. Alles ausgegeben?
Da mache erstmal Deine Erklärung und berechne die Steuerschuld, oder lasse sie berechnen.
Wenn Du eine gemietete Wohnung untervermietet hast, gehen ja von den 9.000,- euro Einnahmen, noch die selbst gezahlte #Miete runter. Wenn Du möbliert vermietet hast ausserdem die Abschreibung auf die Möbel. usw. usw. Wenn Du selbst für die Wohnung 400,- monatlich zahlst, kommen für die drei Jahre nicht mehr als 5.000,- Nachzahlung raus. vermutlich aber weniger.
Die Beschränkung der gesamtschuldnerischen Haftung durch §§ 268 ff. AO greift nicht, wenn die Frau als Haftungsschuldnerin wegen Steuerhinterziehung nach § 71 AO in Anspruch genommen wird.
Das würde aber voraussetzen, dass die Ehefrau als Mittäterin oder Teilnehmerin (Anstiftung/Beihilfe) an der Steuerhinterziehung beteiligt war.
Ich gehe hier grundsätzlich mal davon aus, dass die Ehefrau lediglich die gemeinsame Erklärung unterschrieben hat und sich nicht an der Tat (zumindest bedingt vorsätzlich) beteiligt hat.
Ist der Sachverhalt den Finanzbehörden denn schon bekannt oder ist eine Prüfung angekündigt?
mba:
Du möchtest das Eigentum an deinem Grundstück für deine drei Kinder schützen.
Beachte:
Die bestandsfeste Steuerbescheid gilt als Schuldtitel, aufgrund dessen das Finanzamt beim Grundbuchamt die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wegen 20 000 € samt Zinsen und Vollstreckungskosten beantragen kann.
Danach bestehen die Möglichkeiten, die Zwangsversteigerung und/oder die Zwangsverwaltung zu betreiben mit den bekannt negativen Auswirkungen.
Du möchtest das Eigentum an deinem Grundstück für deine drei Kinder schützen.
Laut Sachverhalt hat er kein Eigentum an einem Grundstück.
Herzlichen Dank. Die Einnahmen sind ca. 9000,- pro Jahr, nicht der Steuerschuld.