Kann das Finanzamt das Konto ohne Mahnverfahren pfänden?
Um für eine Forderung einen Titel zu bekommen und anschließend ggf. das Konto zu pfänden, ist doch ein Urteil nötig. Wie sieht das beim Finanzamt aus? Dürfen die sofort pfänden, ohne einen Titel in der Hand zu haben?
3 Antworten

Die haben ihre eigene Vollstreckungsstelle. Wenn nach Mahnungen udn eine Androhung der Vollstreckung nicht gezahlt wird, dann pfänden die.
Die machen sich sozusagen den Titel selbst.

Schön und gut, aber was ist wenn das Finanzamt (FA) falsch liegt?
In meinem Fall hat das FA mein Konton gepfändet, weil ich zu lange für die Steuer gebraucht habe.
Ich konnte des Weiteren die geforderten ca. 3.000€ nicht zahlen.
Kurze Zeit später habe ich die Steuer per Elster hochgeladen.
Das war beides Februar 2019.
Die Bestätigung das meine Steuererklärung richtig ist kam Ende März 2019.
Gestern hat mir das Finanzamt ca. 5.000€ überwiesen (!).
Aus der Not habe ich gestern die Zahlung der 3.000€ eingeleitet, weil meine Konto immer noch gepfändet ist. Jetzt ist mein Konto ausreichend gedeckt.
Anfang nächster Woche sollte ich wieder „handlungsfähig“ sein, da durch meine Zahlung mein Bankkonto wieder aktiv nutzbar ist.
Trotz diverser Einschreiben und Emails meinerseits im März und April 2019 scheint es dem FA München egal zu sein, dass mein Konto seit Februar 2019 zu Unrecht (noch) gepfändet ist.
Mir reicht es. Kann ich dem Finanzamt München einen Mahnbescheid schicken und wen gebe ich da als Person/ Ansprechpartner/ Geschäftsführer an?
Danke im Voraus

Ja das Finanzamt macht oft augenscheinlich was es will. Der zeitliche Abstand bis etwas nach der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" passiert ist auch sher verschieden. Mal vergehen ein paar Tage, mal ein paar Wochen. Einen gerichtlichen Titel brauchen sie nicht, das finazamt kann einfach so eine Kontopfändung erlassen. Glücklicherweise steht diese dann aber erst einmal nicht in der Schufa. Wenn man dann bezahlt, bekommt die Schufa in der Regel von der Finazamtpfändung nichts mit.