Kann Berufungsfrist verlängert werden?
Ich führte einen Prozess vor dem Amtsgericht selber und verlor. Jetzt bekomme ich nicht nur die geforderten 3.500 Euro nicht, sondern muss jetzt auch noch die Kosten des Rechtsstreits zahlen. Der Richter sagte mir, dass ich 1 Monat Zeit hätte, um Berufung einzulegen. Dafür müsste ich aber einen Anwalt aufsuchen, da die Berufung beim Landgericht einzulegen ist. Ich brauche aber noch etwas Bedenkzeit. Muss ich die Berufungsfrist in jedem Fall einhalten oder kann sie verlängert werden?
2 Antworten

Die Berufungsfrist ist eine Notfrist und kann daher als solche nicht abgeändert werden.

Die Frist muss eingehalten werden, die Berufungsfrist dient der Rechtssicherheit. Der Gegner muss schliesslich wissen, "woran er ist".
Bei Fristversäumnis kommt auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.