Kann man Nachlaßkosten steuerlich ansetzen, obwohl von geerbtem Geld bezahlbar?

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Kosten für Beerdigungen etc. müssen gegen den Nachlass gegengerechnet werden. Bleibt ein Verlust unter dem Strich, so kann dies als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wobei auch hier die Grenze der zumutbaren Belastung gilt.

Normalerweise ist das Erbe im Wert höher als die mit dem Todesfall verbundenen Kosten, so daß sich die Frage nicht wirklich stellt.