kaltes Wasser und Vermieter privat nicht zu erreichen, angegebene Notfall Nr ist nicht vergeben

3 Antworten

Was tue ich.

In Notfällen darf der Mieter nach der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag selber Reparaturaufträge vergeben und dann Kostenerstattung beim Vermieter geltend machen. Wenn der Vermieter dann nicht zahlen will weil er nicht beauftragt hat, wird die interessante Frage sein, ob das Fehlen von Warmwasser ein Notfall ist. Wenn man einen Warmduscher als Richter hat, kommt man damit durch. Wenn man auf einen kleinlichen Asketen trifft, wird der nicht nur auf die gesundheitsfördernde Wirkung kalter Duschen verweisen sondern auch darauf, dass man sich fehlendes Warmwasser ja auf dem Küchenherd zubereiten könnte. Oder ist der auch kaputt?

Mietminderung aber ist für die betroffenen Tage auf jeden Fall möglich.

Ist es zudem rechtens, dass der Vermieter nicht erreichbar ist

Auch Vermieter haben Anrecht auf ein freies Wochenende.

Ist es zudem rechtens, dass der Vermieter nicht erreichbar ist o.keine Notfall Nr. Bzw Person angegeben ist?

Selbstverständlich haben auch Vermieter und Hausmeister Anspruch auf ein ungestörtes Wochenende.

kein Warmwasser mehr. Da extra Therme betrifft es nur Erdgeschoss.

Die Bereitstellung vom Wamwasser hat der Vermieter aus vertraglicher Plicht tatsächlich zu gewährleisten und Arbeiten an seiner Installation zu veranlassen; die Kosten muss er hingegen nicht unbedingt tragen.

Erstens nicht die Zuschläge eines Notfalleinsatzes wenn er vortragen könnte, dasses euch möglich war, anderorts warm zu duschen: Raststätten, Schwimmbäder, Hotels u. v. m.

Die Reparaturkosten dann nicht, wenn der Ausfall einem Bedienfehler (Wasserstand nach Lüften zu niedrig) oder mangelnder Wartung, die in eure Verantwortung fiel, geschuldet ist. In dem Fall wäre auch eine Mietminderung als Mietrückstand unberechtigt und wieder herausklagbar.

Was tue ich.

Entweder den Vermieter zugangssicher unter Fristsetzung von 3 Tagen zur Mängelbeseitigung auffordern und ankündigen, in Ersatzvornmahme die Mangelbeseitigung selbst zu beauftragen und mit der übernächsten Miete zu verrechnen, wenn man sich keiner Schuld bewusst wäre.

Oder eben einen Techniker mit überfällger Wartung und Reparatur beauftragen, wenn man es ohnehin selbst tragen müsste.

G imager761

Da gebe ich dem Privatier vollkommen Recht.

Ich z.B. würde als Notfall ansehen wenn Wasserleitung undicht ist und Wasser in die Wohnung eintritt und was nicht durch den Mieter selbst verhinderbar ist. So ähnlich.

Mit kaltem Wasser bleibt dir leider nur eine Mietmängelanzeige und ggf. Mietminderung. Nach der Mietmängelanzeige ist die Minderung berechtigt. Leider gibt es keine genaueren Minderungssätze, daher ist hier Vorsicht angesagt. Lieber weniger als mehr oder gleich einen Anwalt kontaktieren.

Auch eine Möglichkeit wäre die Miete unverändert lassen und solange z.B. im Stadtbad/Schwimmbad duschen gehen. Alle Eintrittsbelege aufbewahren, nachher kann man es als Schadenersatz einklagen inkl. Fahrtkosten dorthin. Aber auch hier sollte nicht 5 mal täglich der Stadtbad besucht werden und z.B. lieber Stundentarife nutzen als Tagestarife :)