Käufer der Wohnung hat kein Mietvertragsexemplar?

2 Antworten

Hieraus ergibt sich der Anspruch des Vermieters auf Einsichtnahme in den Mietvertrag:

"§ 810 BGB

Einsicht in Urkunden

Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind."

Erforderlichenfalls muss man eben diesen Anspruch gerichtlich geltend machen.

Danke, genau, das probiere ich jetzt.

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Dann würde ich zuerst mal den Verkäufer fragen - und dann, wenn dies nicht fruchtet, den Ratschlägen von Privatier59 folgen.

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