Käufer behauptet gekaufte Ware sei nach dem Kauf nun defekt (Ebay Kleinanzeigen) - wie soll ich vorgehen?

3 Antworten

Beim Kaufvertrag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den Käufer mit der Übergabe der Sache über (§ 446 BGB). Du hast beweise, dass am Übergabetag alles ok war mit den Stühlen, wenn ihr der Stuhl danach kaputt geht, kannst du nichts dafür.

Da müsste sie dir schon mit arglistiger Täuschung kommen, dass du von Anfang an was verschwiegen hättest. Wobei sich der Sohn der Käuferin ja bei Abholung von dee Beschaffenheit der Stühle überzeugen konnte, nicht anders, als du es zuvor auch getan hattest

abgesehen davon, selbst bei 100 Euro = 2 Stühle à 50 Euro, hätte sie pro Stuhl immer noch fast 20 Euro gespart gegenüber dem Neupreis

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Dann lehne eine Erstattung ab, wenn du dir sicher bist, dass alles in Ordnung war. Gekauft wie gesehen und verweise darauf, dass du eine Beschädigung beim Transport nicht ausschließen kannst.

das will ich doch meinen, spätestens beim Abholen kann man sich doch von der Beschaffenheit der Stühle überzeugen, und wenn sie ihren Sohn schickt zur Abholung und es nicht selbst tut, ist sie es doch selber Schuld.

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In der Beweislast ist der Käufer, nicht der Verkäufer. Alles was nach dem Kauf passiert, ist demnach nicht dein Problem. Außer du hast die Mängel wissentlich nicht erwähnt 😁