Kabelanschluss nicht in Nebenkosten enthalten - trotzdem Anspruch auf Fernsehen?

4 Antworten

Mythos. Der Vermieter hat nur dafür zu soirgen, dass die Hütte nicht über dem Kopf des Mieters zusammenbricht und Wasser, Strom, Heizung etc. genutzt werden können.

Ein Grundrecht auf "Fernsehen" gibt es nicht.

Es gibt kein gesetzliches Individualrecht auf Fernsehempfang und damit auch keinen Anspruch gegen den Vermieter.

Es gibt jedoch einen Auftrag zur flächendeckenden Bereitstellung von Rundfunk- und Fernseh-Diensten in Deutschland an die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Du solltest daher mit einem nassen Finger ARD und ZDF empfangen können, wobei das je nach Lage auch nur üble Empfangsqualitäten sein können. In jedem Fall bekommst Du Radioprogramme, was dem öffentlich-rechtlichen Mandat Genüge tut.

Weiterhin gibt es mit Internetanschluss natürlich auch die Option auf Radio- und TV-Empfang per PC. Das wäre dann im Sinne der GEZ ein "neuartiger Empfänger".

Hi,

das sehe ich genauso wie meine Vorredner ein Recht auf TV gibt es nicht.

Wo lebst du denn? So teuer ist das Kabelfernsehen doch auch nicht mehr. Siehe hier: http://www.kabelfernsehen-berlin.net/

Das ist richtig, jeder der ein Dach über dem Kopf hat und finanziell dazu in der Lage ist ein Fernsehgerät anzuschaffen und die technischen Voraussetzungen erfüllt (Anschluss einer Antenne und Stromanschluss) sollte in der Lage sein wenigstens die öffentlich-rechtlichen Programme zu empfangen.