Jobcenter verlangt nicht nur Kontoauszüge, sonder auch Lohnabrechnung?

1 Antwort

Wenn das Jobcenter dich auffordert die Abrechnung einzureichen und du dem nicht nachkommst, weil du keine Zweitschrift anfordern willst, ist auch die Einstellung der Leistungen angemessen.

Es kann schließlich sein, das du vom Arbeitgeber eine Barauszahlung bekommen hast, die auf der Abrechnung steht, wovon das Jobcenter dann aber nichts erfahren kann, wenn du nur die Kontoauszüge einreichst, ohne die dazugehörige Abrechnung.

dann verstehe ich nicht, warum man bei einer Freundin in Berlin, das als ausreichend akzeptierte.

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@correcta

dann muss ich es also akzeptieren? Super, dann kann ich meine Miete nicht bezahlen.

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@Line1971

Ja selbst Schuld, wenn du dir zu fein bist eine Kopie beim alten Arbeitgeber anzufordern.

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@Line1971

Dort gab es vielleicht andere Nachweise oder Sachverhalte. Zudem ist auf der Abrechnung das "Austrittsdatum" vermerkt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Es geht u.a. darum zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist und der Abgleich des Geldeingangs zur Abrechnung. Ich sag es mal anders - GUT, dass so geprüft wird - denn es handelt sich immer noch um Steuergelder aus Arbeitsverhältnissen von Menschen die diese Leistung überhaupt erst ermöglichen. Entweder du besorgst die Abrechnung oder könntest bei der Mini-Job-Zentrale mal nachfragen, ob du dort abgemeldet wurdest und sie dir die Abmeldung bescheinigen können. Vielleicht reicht das dann ja schon.

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