jobcenter verlangt einkommensnachweis meiner Schwester,dürfen sie das?

2 Antworten

Leider schreibst Du nicht, wie die Wohnverhältnisse bei Euch beiden sind, also ob Ihr gemeinsam in einer Wohnung wohnt, oder ob Deine Schwester Dir ein Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung untervermietet hat, oder ob es vielleicht sogar eine vollständige Einliegerwohnung ist.

Wie kommt das Jobcenter überhaupt darauf, dass es von Deiner Schwester irgendwelche Auskünfte verlangen könnte, bist Du unter 25 Jahre (U25) oder minderjährig? - Sollte mit dem Mietverhältnis nix zu tun haben, könnte für uns hier aber hilfreich sein, um das seltsame Verhalten des Jobcenters irgendwie nachvollziehen zu können.

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Ich gehe davon aus, dass Du als Nachweis eine Kopie des Untermietvertrages mit Deiner Schwester bereits beim Jobcenter abgegeben hast. Damit ist doch vollkommen klar, dass Ihr NIEMALS eine Bedarfsgemeinschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

seid. Schließlich sind ja auch sonst Vermieter und Mieter keine Bedarfsgemeinschaft, wo kämen wir denn da hin??!

Dem Jobcenter liegt die Kopie des von Euch beiden unterzeichneten Untermietvertrages vor, was normalerweise reicht. - Okay, folgende Erklärung kann sie unterschreiben, und Du gibst sie beim Jobcenter ab. (Deine Schwester geht NICHT hin, würde ein anderer Vermieter ja auch nicht für seinen Mieter machen.)

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A n f a n g

Absender Deiner Schwester

Datum

Anschrift Jobcenter

  • die folgenden Zeilen am besten mittig, ist übersichtlicher (geht hier nicht)

E r k l ä r u n g

Widerlegung der Vermutung nach SGB II § 9 (5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitlieder einer Haushaltsgemeinschaft

  • jetzt wieder linksbündig weiter

Hiermit bestätige ich,

... (Vorname, Name, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer Deiner Schwester),

dass ich Frau/Herrn (ist ja an Deinem Nicknamen nicht zu erkennen) ... (Dein Vorname, Name, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer),

... (Aktenzeichen / Kundennummer Jobcenter)

keinerlei finanzielle oder sachbezogene Unterstützung zukommen lasse. Ich widerlege hiermit die Vermutung nach SGB II §9 (5). Aus diesem Grund werde ich keinerlei Angaben zu meinen Vermögensverhältnissen zum Antrag auf Arbeitslosengeld II des Antragstellers (oder Antragstellerin) machen.

Bei ... (Vorname, Name) handelt es sich um meine Schwester / meinen Bruder, mit der/dem ich - wie Ihnen bereits vorgelegt - einen Untermietvertrag geschlossen habe. Es handelt sich also um ein Untermietverhältnis.

Analog verweise ich auf den Beschluss des BVerfG vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04, wonach Mitbewohner von Wohngemeinschaften nicht zur Auskunft verpflichtet sind, da sie nicht zu Bedarfsgemeinschaft gehören, sowie auf das Urteil des BSG vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R, wonach Bewohnern in Wohngemeinschaften die vollen angemessenen Unterkunftskosten zustehen, hier die für eine Person.

Dasselbe gilt für Miet- und Untermietverhältnisse.

Ort, Datum

Unterschrift (deiner Schwester)

E n d e

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Wenn Du dies beim Jobcenter klärst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr). Erfahrungsgemäß sind Jobcenter-Mitarbeiter meistens korrekter und freundlicher, wenn die "Kunden" mit einem Ämterlotsen an ihrer Seite kommen.

Druck die Erklärung zweimal aus - einmal abgeben und auf dem zweiten Exemplar mit Stempel, Datum und Unterschrift die Abgabe bestätigen lassen.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, in der ich auch auf das Thema Ämterlotsen eingehe. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

Hallo,

das Jobcenter hat lediglich deiner Schwester gegenüber einen Anspruch auf Auskunft, wenn sie selbst kein Alg2 bezieht.

Gar ein Formular über Einkommensverhältnisse/ Einkommensnachweis oder Vermögen auszufüllen, kann das Jobcenter nicht von deiner Schwester verlangen.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/zum-auskunftsverlangen-des-jobcenters-gegenueber-dem-partner/details/anzeige/?type=999&cHash=d82314567be66e1d6b398a335328c242

Hi Gaenseliesel, sehe ich anders. Hier geht es ja nicht um eine Partnerschaft, die wie ein Paar zusammenleben, aber keine Einstandsgemeinschaft sind, sondern Geschwister haben einen Untermietvertrag geschlossen. - Das ist ja wie Vermieter und Mieter, da kann Jobcenter ja auch keine Unterlagen vom Vermieter verlangen.

Dein erster Satz ist komisch, ist das Wort "kein" zuviel?

LG

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@cyracus

Danke 🤜🤛‼️

....mein 1. Absatz ist "Käse" 😴 danach bin ich doch wieder in der Spur ! 🤷‍♀️

( ich wollte wohl nur testen, ob hier aufgepasst wird 🤭😅‼️)

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