Jobcenter verlangt dass ich bis zum Mutterschutz arbeite?
Hallo, ich bin momentan in der 20. Schwangerschaftswoche. Als ich meine Ausbildung im Juni erfolgreich beendet habe, habe ich erfahren dass ich schwanger bin. Mein Mann arbeitet, wir bekommen jedoch trotzdem aufstockend Geld vom Jobcenter. Meine Beraterin im Jobcenter verlangt dass ich mir eine Arbeit suche und bis Ende Januar 2019 (da beginnt der Mutterschutz) arbeite. Ich soll jetzt 4 Bewerbungen pro Monat schreiben. Ich bewerbe mich auch, allerdings werde ich immer dumm angeguckt und direkt abgelehnt wenn ich sage dass ich schwanger bin (meine Bewerbungen sind wirklich gut, das meinte auch meine Beraterin).Ich weiß, dass kein Arbeitgeber so blöd ist und mich für die paar Monate noch einstellt und selbst meine Bearterin meinte, dass mich wahrscheinlich sowieso niemand nehmen wird. Ich soll mich trotzdem weiter bemühen weil sie mich ja nicht einfach Zuhause faul rum sitzen lassen kann (ihre Worte). Was soll ich jetzt machen ? Je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist, desto mehr Rückenschmerzen bekomme ich... Ich weiß auch nicht, wo ich mich noch bewerben kann, weil es bei uns nicht so viel Auswahl gibt. Weiter weg kann ich nicht fahren, da mein Mann das Auto für die Arbeit braucht.
6 Antworten

Diese Aktivität ist aus Formgründen erforderlich, damit Du die Voraussetzungen für ALG erfüllst.
Wie Du richtig schreibst würde Dich ein potentieller Arbeitgeber höchstens verwundert anschauen, wenn Du mit dickem Babybauch zu einem Vorstellungstermin erscheinst.
Du musst also mit den Bewerbungsschreiben keinen Schönheitspreis gewinnen, sondern lediglich diese Aktivität nachweisen. Der Inhalt ist dabei egal. Sinnvoll ist es lediglich, gleich im Schreiben zu erwähnen, dass Du in der 20. Schwangerschaftswoche bist.
Und denk daran, dass das Arbeitsamt Kosten übernimmt sofern das in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen ist.
Nachweise zur Aktivität und zur Kostenerstattung führst Du dann über die Ablehnungschreiben.

Hallo,
1. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit !
2. Du bist nicht verpflichtet, dem AG schon bei der Bewerbung von dir aus mitzuteilen, dass du schwanger bist. Wenn du ihm dann noch von deinen Rückenschmerzen (20. SSW) erzählst (?) , sieht das klar nach:
ich will gar nicht arbeiten, ich m u s s mich bewerben aus !
Fazit: du hast keinen Anspruch auf "Verschonung" bei der Vermittlung, auch Schwangere können und dürfen arbeiten gehen, nur sollte darauf geachtet werden, dass die Tätigkeit auch für Schwangere geeignet ist.
Ob dich aber jemand einstellen würde steht auf einem anderen Blatt Papier, es sei denn du wirst zum Schutz des Ungeborenen oder aus anderen gesundheitlichen Gründen vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben.
Kein Fahrzeug um zur Arbeit zu kommen, zählt auch nicht unbedingt. Auf Antrag gibt es einen Fahrgeldzuschuss.
Bist du aber aus ärztlicher Sicht tatsächlich arbeitsunfähig, musst du dem Jobcenter darüber ein ärztliches Attest vorlegen und bist von Bewerbungen und Arbeit vorerst befreit.

Hi Gaenseliesel, dem Arbeitgeber zu sagen, dass man in der 20. Woche schwanger ist, finde ich total fair. Und das ist ja auch kein Anzeichen dafür, dass Fragestellerin nicht arbeiten will, sondern sie ist tatsächlich schwanger, was sie ja per Mutterpass nachweisen kann. Und auch der Sachbearbeiterin ist diese Tatsache ja bekannt.
Dieses "Du musst dich bewerben" ist doch lediglich, dass Formalien ausgeführt werden, damit die Sachbearbeiterin anstandslos weiter Hartz IV auszahlen kann.
Die Äußerung der Sachbearbeiterin, sie könne es nicht zulassen, dass Fragestellerin " ja nicht einfach Zuhause faul rum sitzen" würde, lässt jede Feinfühligkeit vermissen. Wir wissen allerdings auch nicht, ob die Sachbearbeiterin an dem Tag (aus welchen Gründen auch immer) gerade total gestresst war, und ihr deshalb diese blöden Worte rausgeflutscht waren.
LG
Hallo !
Wenn du starke Rückenschmerzen hast würde ich für die letzten paar Monate mit meinem Hausarzt od. Frauenärztin sprechen ob Sie dich nicht krankschreiben können. Bewerbungen kannst du zwar schreiben aber es wird dich niemand einstellen.
Der Betrieb wo du gelernt hast übernimmt dich ja auch nicht.
Liebe Grüße
Darf mein Arzt mich denn überhaupt für ein paar Monate krankschreiben ? Ansonsten danke für deine Antwort.