Jahreseinkommen bei Abfindungszahlung im Januar

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Nein, der Arbeitgeber darf nicht beurteilen, was man selber an künftigem Einkommen erwartet. Ob man sich selbständig macht oder z.B. eine Weltreise, geht den alten AG nichts mehr an - nur das Finanzamt im Folgejahr. Deshalb sehe ich keinen Grund, weshalb das Januargehalt nicht als normales Monatsgehalt zu versteuern sein sollte. Siehe weitere Informationen im u.g. Link.

http://www.finanzfrage.net/tipp/wie-optimiere-ich-die-nettoquote-meiner-abfindung

FREDL2  14.01.2013, 18:30

@GAFIB: soweit eine völlige richtige Antwort. Das Januargehalt wird auch als normales Monatsgehalt versteuert. Die Hochrechung auf ein Kalenderjahr wird nur die Abfindungszahlung gebraucht.

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GAFIB  15.01.2013, 09:12
@FREDL2

@FREDL2: Richtig, die wird gebraucht. Bzgl. der Umsetzung kenne ich etliche Fälle, in denen der AG "zufrieden" war mit einer schriftlichen AN-Bestätigung, dass im lfd. Jahr keine weiteren Einkünfte erzielt werden - und so der Vorteil eines deutlich höheren "Netto-Vorab" erreicht wurde.

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Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten. Das hat mir in der Argumentation gegenüber meinem AG sehr geholfen. Ich habe meinen AG zwischenzeitlich davon überzeugen können (nachdem ich auf ein Telefonat mit dem Finzamt verwiesen habe), dass das Januargehalt mein Jahresgehalt ist.

Ich muss allerdings eine Erklärung abgeben, dass ich für 2013 keine weiteren Gehaltszahlungen erwarten und falls doch steuerlich relevantes Einkommen dazu führt, dass eine Steuernachzahlung kommt ist mein AG komplett aus der Haftung und ich bin der einzige Steuerschuldner - bin ich ja auch.

Rechner : http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
versuche es hier noch einmal. K.

gelbeJutta  14.01.2013, 15:06

Dieser Satz ist doch Quatsch und enthält überhaupt keine Antwort auf die gestellte Frage.

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Gaenseliesel  14.01.2013, 17:13
@gelbeJutta

gelbeJutta, ja klar, dein Kommentar hier hat dem Fragesteller natürlich viel weiter geholfen !!! K.

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Und was ist richtig ?

Die Antwort von Abfindungsforum oder die von FREDL2 ?

  • Gibt es dazu Paragraphen ? Urteile ? Oder sonst irgendwelche Richtlinien ?

  • Also ich habe beim FA nachgefragt. 3 von 4 Finanzamt Mitarbeitern hatten Ahnung =0 Die 4 Person die ich erreichte (Stunden später), teilte mir mit das es läuft wie FREDL2 meint.

Dann habe ich Zweisteuerberater und Anwälte für Steuerrecht befragt.

Die representierten die auffassung wie Abfindungsforum

Und so bin schlau wie in März 2012.