ivh bin vorübergehend rentnerin wie lange darf ich in türkei bleiben
ich bin gesundheitlich bedingt vorübergehend berentet sozialhilfe oder so beziehe ich nicht da mein mann in türkei lebt möchte ich gerne auch bei ihm bleiben in deutschland habe ich einen festen sitz bin also angemeldet wie lange darf ich ununterbrochen in türkei bleiben und wie lange muss ich dann wieder in deutschland bleiben bis ich dann wieder in der türkei langezeit bleiben möchte ausserdem heisst es eine kleine reise ( tagesausfşug ) nach griecehnland reicht aus um die von deutschen behörden erteilten unbefristete aufenthaltserlaubniss nicht zu verlieren weiss jemand besched darüber
1 Antwort
Das ist keine Finanzfrage sondern eine des Ausländerrechts. Schau zunächst mal in den über die Aufenthaltserlaubnis erteilten Bescheid hinein und falls da nichts steht, sieh Dich in einem auf solche Fragen ausgerichteten Forum um.
ich habe kein bescheid sondern ein pass und diese neue karte im bakkartenformat