Italienisches Steuerrecht
Hat zufällig jemand von euch schon Erfahrung mit dem Verkauf einer Immobilie in Italien gemacht und kann mir sagen, wie sich das steuerlich auswirkt. Konkret: Spekulationsfrist 5 oder 10 Jahre, Berechnung des Spekulationsgewinns innerhalb der Frist, Höhe des Steuersatzes. Das Thema ist vielleicht etwas speziell für dieses Forum, aber wer weiss...
1 Antwort
Steuern und Gebühren Wie im Falle eines Kaufes ergeben sich auch durch einen Verkauf Steuern und Gebühren:
Maklerprovision (2 bis 6 % für Käufer, 2 bis 4 % für Verkäufer; die uneinheitlichen Provisionssätze können bei den Handelskammern erfragt werden), IRPEF-Steuer (bei natürlichen Personen), IRPEG-Steuer (bei juristischen Personen). Hinfällig werden die letztgenannten Steuern, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als fünf Jahre liegen oder man selbst oder Familienangehörige weiterhin in dem Objekt wohnen.
Wenig empfehlenswert ist ein Verkauf innerhalb der fünfjährigen Spekulationsfrist. Steuervorteile, die man genießen konnte, weil man die erworbene Liegenschaft als Erstwohnsitz deklarierte, werden dann rückwirkend aufgehoben. Neben der Zahlung der Steuerdifferenz muss auch eine Strafsteuer in Kauf genommen werden.
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Deutschland wird keine deutsche Einkommenssteuer auf den Veräußerungsgewinn erhoben.