Ist Vorkaufsrecht bei Kauf auf Rentenbasis zu beachten?

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Friedrich: Es liegt weder eine Schenkung, Erbschaftskauf, Tausch, Übertragung von Miteigentumsanteilen auf den Miteigentümer noch eine vorweggenommene Erbfolge vor, sondern ein Kaufvertrag, der sich von anderen nur in der ratierlichen Belegung des Kaufpreises durch Zahlung einer (lebenslänglichen oder zeitlich begrenzten) Rente unterscheidet. Folglich hat der Vorkaufsberechtigte das Recht auf Ausübung seines Vorkaufsrechts. Übrigens: Die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts kann für den ersten Verkaufsfall oder mehreren Verkaufsfällen oder für alle Verkaufsfälle erfolgen (§1097 BGB).