Ist überteuert verkaufen legal und bis zu welcher Grenze?

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Ist Rechtlich gesehen in Ordnung 0%
Ist Rechtlich gesehen nicht in Ordnung 0%
Ist erst ab einer höheren Gebühr als sechsmal so teuer anfechtbar 0%

1 Antwort

Du hast offensichtlich den Vertrag abgeschlossen und damit ist er rechtskräftig. Mit Vertragsabschluß hast Du die ausgewiesenen Kosten in Kauf genommen, auch wenn sie Deiner Auffassung nach deutlich höher als marktüblich zu sein scheinen. Du hast weiterhin versäumt, das Abo rechtzeitig zu kündigen.

Wucher in der Schweiz kann nur verfolgt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind: "Wird ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch einen Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des andern herbeigeführt worden ist, so kann der Verletzte innerhalb Jahresfrist erklären, dass er den Vertrag nicht halte, und das schon Geleistete zurückverlangen." Siehe Schweizer ZGB, genauer Art. 21 OR https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_21).

Eine Notlage kann ich nicht erkennen, eine Ausbeutung von Unerfahrenheit und Leichtsinn aus Deiner Schilderung auch nicht. Erfahrungsgemäß haben solche Anbieter ziemlich wasserdichte AGB, die alle relevanten Informationen enthalten, dass jemand, der ja mit Verkaufsabschluß sogar bestätigt, die Vertragsbedingungen gelesen zu haben, immer am kürzeren Hebel sitzt.

Eine Verfolgung wegen Betrugs ist auch nicht möglich, da der vertraglich vereinbarte Gegenstand ja geliefert wird.

Da sieht es leider sehr schlecht für Dich aus.

Danke für deine schnelle Rückmeldung

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